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Ausgangssituation

Sie nutzen die collaboration, haben aber keine 1:1 Beziehung zwischen den Kunden und Beratern oder Sachbearbeitern. Sie haben z.B. mehrere Sachbearbeiter und Berater für verschiedene Verträge des gleichen Kunden.

Lösung

Die Vorgänge aus der collaboration nutzen die gleichen Mechanismen zur Zuordnung eines Vorganges wie aus anderen Quellen.

Info

Diese Funktion wird nicht bei Vorgängen angewendet, die aufgrund von data dokumenten aufgelöst werden. Im Fall von data bleibt der in der GeVo-Liste aufgeführte Bearbeiter erhalten.

Vorgehen

  1. Ist der Vorgang bezogen auf einen Vertrag oder Schaden, wird der Vorgang dem Berater des Vertrags zugeordnet. Definieren Sie daher in der Vertragsmaske unter “Beratung” den Berater.

  2. Sollten alle vorherigen Zuordnungen nicht gesetzt sein, wird der Vorgang dem Betreuer aus der Freischaltung der collaboration zugeordnet. Die Angabe des Betreuers in der collaboration ist somit ein Pflichtfeld, sobald Sie Ihrem Kunden die Möglichkeit zur Erfassung von Vorgängen oder Nachrichten freigeben.


Erweiterte Einstellungen

  1. Sie haben nun die Möglichkeit, den im ams-Vertrag festgelegten Sachbearbeiter automatisch als Vorgangsbearbeiter zu verwenden, anstelle des Beraters.

    Ist in der collaboration-Administration die "Sachbearbeiter"-Checkbox aktiv, wird der im Vertrag eingetragene Sachbearbeiter anstelle des "Beraters" als Bearbeiter in neu erstellten Vorgängen verwendet.
    Auch wenn das ams-Feld "Berater" ausgefüllt sein sollte, ist es für zukünftige Vorgangserstellungen nicht mehr von Bedeutung.

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  1. Auch wenn das Feld "Sachbearbeiter" im Vertrag nicht ausgefüllt ist, bleibt die bisherige Vorgehensweise bestehen: Der Primärkontakt / Betreuer der Freischaltung wird bei der Anlage des Vorgangs als Bearbeiter festgelegt.

Info

Sollte Bedarf an den Erweiterten Einstellungen bestehen aber dies noch nicht in Ihrer Lizenz verfügbar sein, melden Sie sich bitte bei unserem Support, damit wir dieses Feature an Ihrer Cloud-Lizenz freischalten.

Anmerkungen


Info

Noch Fragen? Ist etwas unklar geblieben?

Sollten Sie noch weitere Fragen zu diesem Thema haben, die in diesem Artikel nicht behandelt oder erklärt wurden, wenden Sie sich gerne über unser Kundenportal an unseren Support.