der Der Begriff der Revisionssicherheit ist leider nicht standardisiert. Insofern gibt es die unterschiedlichsten Anforderungen an Software, die aus diesem Begriff abgeleitet werden.
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Aus dem Kriterienkatalog für Revisionssicherheit wird schnell ersichtlich, dass nicht die Software allein für die Revisionssicherheit verantwortlich ist, sondern neben der Software auch die Verfahrensweisen, wie bestimmte Geschäftsvorfälle in der Software abgebildet werden. Insbesondere im Rechtesystem müssen diverse Vorkehrungen getroffen werden, um die revisionssichere Archivierung sicherzustellen. Zum Beispiel müssen den Benutzern alle Löschrechte entzogen werden.
Eine Bestätigung (Testat), ob Ihre Prozesse den Anforderungen der Revisionssicherheit entsprechen, kann Ihnen nur ein Wirtschaftsprüfer oder ein Unternehmensberater erteilen, der die Arbeitsabläufe bei Ihnen im Büro analysiert.