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Inhalt

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Ausgangssituation

Sie möchten Ihre Verträge regelmäßig anpassen und dafür die jährlich ermittelten Indexzahlen korrekt nutzen.

Lösung

Damit Ihre Verträge korrekt angepasst werden, müssen die neuen Indexzahlen termingerecht ins System eingepflegt und bei Bedarf manuell nachbearbeitet werden.

Vorgehen

Info

Bedeutung der Indexzahlen

Die entsprechenden Werte werden jährlich für die Fälligkeiten ab dem 01.01. bzw. dem 01.07. für die Haftpflichtsparte von einem unabhängigen Treuhänder bzw. dem statistischen Bundesamt ermittelt. Die Versicherer sind in ihrer Entscheidung allerdings insofern frei, als sie auch unter der Empfehlung des Treuhänders bleiben oder auch eine Anpassung gänzlich unterlassen können. Es ist also ggf. erforderlich, neben den allgemeinen Anpassungswerten, für einzelne Versicherer hiervon abweichende Vereinbarung zu pflegen.

Für korrekte Übernahmen der Vorbelegungswerte sind also zwei Termine relevant:

  • 01. Juli für die Eingabe des Anpassungssatzes in Haftpflicht nach §8 AHB

  • 01. Januar für die Eingabe der Vorbelegungen in den Sparten Wohngebäude, Hausrat, Elektronik bzw. stationäre Maschinen (AMB) sowie fahrbaren Maschinen (ABMG).

Die AMS-Indexanpassung wird im Zuge der Ausführung der AMS-Vertragsverlängerung erfolgen. Weitergehende Erläuterungen zu AMS-Sparten mit Indexberechnungen, können Sie hier aufrufen.
Neu können nun auch AMS-Verträge der Sparte Glas indiziert werden, einschl. der Glas-Einschlüsse zu Verträgen der AMS-Sparte Geschäft (GGV).

Eintragen der Indexzahlen

Die Indexzahlen können im Menü Organisation ->‘‘Sparten verwalten‘‘ allgemeingültig oder speziell pro Bedingung oder Stichtag eingegeben werden.

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