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Wie erfolgt der Einbehalt von Versicherungs- und Feuerschutzsteuer im Maklerinkasso?

Wie erfolgt der Einbehalt von Versicherungs- und Feuerschutzsteuer im Maklerinkasso?

Inhaltsverzeichnis:


Ausgangssituation

Im Besonderen wenn im Maklerinkasso mit ausländischen Versicherern abgerechnet werden muss, kann es vorkommen, dass Steuern nicht wie üblich an den Versicherer gezahlt wird, sondern vom Makler abzuführen sind.

Lösung

Dafür ist im ams die unten beschriebene Darstellung zu befolgen.

Vorgehen

  1. Zum Vertrag muss ein Produkt angegeben werden.

  2. In der Produkt-Definition müssen Steuersätze für Versicherungs- und ggf. Feuerschutzsteuer angeben werden, und eine Fibu Kontonummer.
    Die folgenden angegebenen Konten sind nur beispielhaft, müssen also mit dem Kontenplan ihrer Finanzbuchhaltung abgestimmt sein, bzw. beim Steuerberater erfragt werden:

  3. Die Abrechnung mit dem VR erfolgt dann zur folgenden Buchungsverarbeitung beispielhaft wie folgt: