Welche Storno-Möglichkeiten bietet das ams?

Welche Storno-Möglichkeiten bietet das ams?

Inhaltsverzeichnis:


Ausgangssituation

Sie befinden sich im Bearbeitungsprozess einer Schadensposition und es fällt Ihnen auf, dass ein Fehler unterlaufen ist.

Lösung

Sie haben in Ihrem ams die Möglichkeit, Positionen zu stornieren. Dazu gibt es verschiede Wege.

Vorgehen

Storno vor der Abrechnung

Solange Sie die gebuchte Position am Schaden noch nicht abgerechnet haben, können Sie ein Löschstorno durchführen.

Hierzu betätigen Sie lediglich den hier in blau unterlegten Button “Löschen”. Es öffnet sich ein Fenster, in dem Sie nun den Stornogrund hinterlegen.

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Das Menü zur Schadensabrechnung gegenüber VN/ Referenz ist analog dem Menü zur Vermittler bzw. Gesellschaftsabrechnung aufgebaut:

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Sie können mehrere Schäden in einer Abrechnung zusammenfassen. Über den Button “Auswahl” bzw. per Doppelklick auf den Empfänger sind auch einzelne Positionen einzusehen, sowie der zugehörige Buchungssatz. 

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Die Abrechnungen können Sie über das Abrechnungsjournal einsehen. Dieses ist entweder aus dem Schaden heraus oder global (“Rechnungswesen → Abrechnungsjournal”) erreichbar. Wichtig ist, dass bei der Selektion der Typ Schaden gewählt wird:  

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Nach der Selektion öffnet sich eine entsprechende Liste:

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Storno nach Abrechnung vor Zahlungsbuchung 

Auch bietet sich Ihnen die Möglichkeit, Abrechnungen zu stornieren, solange noch keine Zahlung gebucht ist. Ein Storno aus dem Schaden (Bereich Zahlungen) heraus ist dann allerdings nicht möglich, da theoretisch mehrere Schäden in einer Abrechnung zusammengefasst werden können. Für die Möglichkeit verwenden Sie bitte die die offenen Posten (“Rechnungswesen → offene Posten überwachen”). Über die Selektion können Sie nun eingrenzen, welche Einträge angezeigt werden sollen, sodass Sie über den Button “Storno” eben diesen durchführen können. Auch hier geben Sie in einem neuen sich öffnenden Fenster den Stornogrund an. Bei der Selektion achten Sie bitte darauf, beim Abrechnungstyp “Schäden” einzutragen.

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Nach der Zahlungsbuchung gegenüber dem Versicherungsnehmer stehen die Beträge zur Abrechnung mit der Gesellschaft zur Verfügung (bzw. sind freigegeben). 

 Zahlungsstorno

Ein Zahlungsstorno ist über das Abrechnungsjournal möglich, nicht aber Storno der Abrechnung nach der Zahlungsbuchung.  

Wenn Sie dennoch ein Storno durchführen möchten, muss dies durch manuelles Gegenbuchen erfolgen. Hierzu buchen Sie die Erhebung und rechnen diese ab. Die Abrechnungen können Sie dann gegeneinander verrechnen.  


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