Einbehalt von Versicherungs- und Feuerschutzsteuer im Maklerinkasso

Im Besonderen wenn im Maklerinkasso mit ausländischen Versicherern abgerechnet werden muss, kann es vorkommen, dass Steuern nicht wie üblich an den Versicherer gezahlt wird, sondern vom Makler abzuführen sind.

Dafür ist im AMS die folgend beschriebene Möglichkeit vorgesehen.

 Einrichtung zum Steuereinbehalt

  1. Zum Vertrag muss ein Produkt angegeben werden.

  2. In der Produkt-Definition müssen Steuersätze für Versicherungs- und ggf. Feuerschutzsteuer angeben werden, und eine Fibu Kontonummer
    Die folgend angegebenen Konten sind nur beispielhaft, müssen also mit dem Kontenplan ihrer Finanzbuchhaltung abgestimmt sein, bzw. beim Steuerberater erfragt werden:

  3. Die Abrechnung mit dem VR erfolgt dann zur folgenden Buchungsverarbeitung beispielhaft wie folgt:

    Die Darstellung auf der Abrechnung mit AMS-Formularvariante 2.2, die dann eingesetzt werden muss, wenn Steuereinbehalte ausgewiesen werden müssen. Fordern Sie diese Einrichtung ggf. über den RW-Support an:

    Die Prämie ist abzüglich der Feuerschutzsteuer ausgewiesen, da diese Steuer kein Prämienbestandteil ist.

     

Die Kontonummern müssen komplett leer bleiben, es darf also auch nicht 0 angeben werden, wenn die Steuer nicht einbehalten werden soll.

Der Steuersatz muss immer effektiv auf die Gesamt-Nettoprämie angegeben werden. Sollen also für Versicherungssteuer 22 % von 60 % der Nettoprämie und für Feuerschutzsteuer 22 % auf 40 % der Nettoprämie einbehalten werden, ist der Satz auf 100 % der Nettoprämie umzurechnen, demzufolge mit 13,2 % bzw. 8,8 % anzugeben.

Da Steuern bei Maklern in der Regel nur ausnahmsweise einbehalten werden, wird im AMS keine Standardfunktion angeboten, mit der die abzuführenden Steuern an die Finanzbehörden gemeldet werden können. Sprechen Sie uns bitte gerne an, wenn wir Ihnen ein Angebot zu einer Listenauswertung für einbehaltene Versicherungs- und Feuerschutzsteuer überlassen dürfen, mit der dann auch passende Steuer-Bezugsgrößen und nominale Steuersätze angegeben sind.

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