Courtagekorrekturen im Maklerinkasso

Im Maklerinkasso können, aufgrund der revisionssicheren Verarbeitung, vertragsbezogene Korrekturen zu Courtagen ausschließlich über das Buchen neuer Prämienrechnungen und Gutschriften verarbeitet werden.

Es gäbe die Möglichkeit, solange die Rechnung noch nicht gezahlt wurde, zu stornieren und nochmal neu zu buchen. Beachten Sie dann aber bitte, dass dem Kunden Stornobeleg und neue Rechnung überlassen werden müssten, da die Forderung dann ja über eine neue Rechnungsnummer erhoben wird. Das ist vermutlich dem Kunden schwer zu erklären.

Ist die Rechnung noch nicht versendet, wird natürlich empfohlen so vorzugehen.

Üblicherweise wird es aber schon so sein, dass erst nach Abrechnung mit der Gesellschaft, im Zweifel auch von der Gesellschaft, bemerkt wird, dass Courtagen fehlerhaft einbehalten wurden. 

Nehmen wir an, zu folgender Abrechnung für die APFEL-A hätten nicht 20 sondern 25 % abgerechnet werden müssen. Die Sätze und Courtagebeträge aller anderen Gesellschaften wurden so korrekt abgerechnet:

Kundenrechnung:

Buchungspositionen zur Kundenrechnung:

Sie können das wie folgt korrigieren:

  1. Tragen Sie im Vertrag bspw. "Courtagekorrektur" im Feld "Sammelvertrag" ein. Damit werden nun die beiden anzulegenden Buchungen zu einer Kunden-Sammelrechnung zusammenfasst, die den Kunden-Abrechnungsbetrag von 0 ergibt.

  2. Erstellen Sie nun eine Gutschrift (Art = Erstattung) mit dem falschen Courtagesatz, und nur zur Gesellschaft, zu der der Satz falsch war. Passen Sie dazu die Prämien zu den Gesellschaften an, ggf. auch den Courtagesatz auf den falsch abgerechneten. Geben Sie zur Zahlungsart der Abrechnung bitte "Verrechnung" an.

Drucken Sie den Gutschriftbeleg NICHT direkt.

 

 

 

 

Buchen Sie in gleicher Weise eine "Erhebung", mit dem Courtagesatz von 25 %. Bestätigen Sie im Zuge der Anlage, die Abfrage, ob die Erhebung zur Sammelrechnung hinzugefügt werden soll, mit Ja und drucken Sie den Beleg direkt:

Entfernen Sie danach "Courtagekorrektur" oder den alternativ angegeben Wert aus dem Vertragsfeld "Sammelvertrag" und speichern Sie den Vertrag. 

Die Korrekturbuchungen stehen nun direkt zu Abrechnung mit dem Versicherer bereit:

Kunden-Korrekturabrechnung:

Sofern nicht Gesellschafts- sondern Vermittlerprovisionen fehlerhaft sind, und vertragsbezogen korrigiert werden soll, muss ebenfalls wie oben beschrieben vorgegangen werden.

Sofern der Courtagesatz zu einer größeren Anzahl von Abrechnungen falsch war, oder die Gesellschaft im Nachhinein für alle Verträge einen Bonus gewährt, der bei der nächsten Abrechnung einbehalten werden soll, und die einzelvertragliche Verarbeitung zu aufwendig ist, kann ggf. über "Freie Selektionen" eine Liste der betreffenden Buchungen erstellt und zur Differenzberechnung in eine Excel-Datei exportiert werden. Diese Excel-Liste kann nun als Buchungsbeleg für eine über den Kontoauszug der Gesellschaft angelegte Summenbuchung zu den Differenzen verwendet werden.
Dabei ist es allerdings nicht möglich, diese Differenzbuchungen dem jeweiligen Vertrag zuzuordnen, sodass diese auch in Vertragsauswertungen zum "Umsatz" fehlen.

Ggf. muss dann auch zu beteiligten Vermittlern ein manueller Buchungsbeleg erstellt werden.

Sofern keine Sammelabrechnung zur Verarbeitung der Courtagekorrektur angelegt wurde, ist eine Gutschrift und eine Rechnung entstanden. Diese müssen dann über "Rechnungswesen, Offene Posten überwachen” verrechnet werden.

Der Sammelbeleg wird in folgenden Fällen nicht erzeugt, sodass die Verrechnungsverarbeitung zusätzlich notwendig wird:

  • Es wurde gebucht, ohne das eine Sammelvertagsnummer angegeben war

  • die 2. Buchungsverarbeitung wurde nach Abfrage nicht der ersten zugeordnet, also mit “Nein” bestätigt, ob diese dem Sammelbeleg zugeordnet werden soll

  • Der Vertrag ist einem Sammelvertrag mit der Einstelung "Einzelabrechnung" bzw. "Einzelprämien abrechnen" zugeordnet. Zu diesen Verträgen sind dann Sammelbelege grundsätzlich nicht möglich, sodass immer eine zusätzliche Verrechnung notwendig ist

  • Die erste Buchungsverarbeitung zur Courtagekorrektur wurde gedruckt, sodass dann keine weitere Position hinzugefügt werden kann

Ab der Version 4.6.2.57873 ist es möglich im Kontoauszug des Vertrages manuelle Buchungen zu Courtagekorrekturen/Provisionsdifferenzen anzulegen. Hierfür muss im Benutzer das Recht manuelle Buchungen aus Vertrag vergeben sein.

Die werden allerdings die Vertragsstatistik nicht beinflussen. Des Weiteren kann voraussichtlich erst ab AMS-Version 5.0 auf beteiligte Gesellschaften gebucht werden. Derzeit funktioniert das nur für die Vertragsgesellschaft. Auch Vermittleranteile sind derzeit nicht berücksichtigt. Es ist inzwischen jedoch möglich, die ggf. zu korrigierenden VM-Anteile seperat vertragsbezogen im Kontoauszug es Vermittlers nachzubuchen.

  • Beachten Sie bitte das Buchungen zum neuen Geschäftsvorfall nur bei Nutzung der neuen AMS-Standard-Einrichtungen zum Abrechnungsdruck, und wenn eine Version der Einrichtungswerkzeuge ab 15.0 benutzt wird, selbständig in der Prämienliste aufgeführt werden, und in der Courtagesumme der Abrechnung berücksichtigt sind.

    Auch zum Excel-Export beim Abrechnungsdruck sind die Position dann selbständig eingefügt.