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Inhaltsverzeichnis:


Ausgangssituation

Sie möchten Ihre Verträge regelmäßig anpassen und dafür die jährlich ermittelten Indexzahlen korrekt nutzen.

Lösung

Damit Ihre Verträge korrekt angepasst werden, müssen die neuen Indexzahlen termingerecht ins System eingepflegt und bei Bedarf manuell nachbearbeitet werden.

Vorgehen

Bedeutung der Indexzahlen

Die entsprechenden Werte werden jährlich für die Fälligkeiten ab dem 01.01. bzw. dem 01.07. für die Haftpflichtsparte von einem unabhängigen Treuhänder bzw. dem statistischen Bundesamt ermittelt. Die Versicherer sind in ihrer Entscheidung allerdings insofern frei, als sie auch unter der Empfehlung des Treuhänders bleiben oder auch eine Anpassung gänzlich unterlassen können. Es ist also ggf. erforderlich, neben den allgemeinen Anpassungswerten, für einzelne Versicherer hiervon abweichende Vereinbarung zu pflegen.

Für korrekte Übernahmen der Vorbelegungswerte sind also zwei Termine relevant:

  • 01. Juli für die Eingabe des Anpassungssatzes in Haftpflicht nach §8 AHB

  • 01. Januar für die Eingabe der Vorbelegungen in den Sparten Wohngebäude, Hausrat, Elektronik bzw. stationäre Maschinen (AMB) sowie fahrbaren Maschinen (ABMG).

Die AMS-Indexanpassung wird im Zuge der Ausführung der AMS-Vertragsverlängerung erfolgen. Weitergehende Erläuterungen zu AMS-Sparten mit Indexberechnungen, können Sie hier aufrufen.
Neu können nun auch AMS-Verträge der Sparte Glas indiziert werden, einschl. der Glas-Einschlüsse zu Verträgen der AMS-Sparte Geschäft (GGV).

Eintragen der Indexzahlen

Die Indexzahlen können im Menü Organisation ->‘‘Sparten verwalten‘‘ allgemeingültig oder speziell pro Bedingung oder Stichtag eingegeben werden.

Die angegeben Werte, wie im Beispiel zur Sparte Wohngebäude für den Baupreis- und Prämienindex, gelten zur Überspielung, wenn

  • die Bedingung im Vertrag mit der Vorbelegung übereinstimmt

  • Verträge mit Ablauf ab dem Stichtag verlängert werden

Die Werte werden damit bei Neuanlage eines Vertrages mit Beginndatum ab 01.01.2022 vorbelegt, und bei Vetragsverlängerung zur Neuberechnung in bestehende Verträge übertragen.

Werte mit Stichtagen aus Vorjahren sollten möglichst beibehalten werden, sodass die neuen Indexwerte über “Neuanlage” ergänzt werden können.

Beachten Sie bitte auch, dass hier die grunsätzliche AMS-Bewertung des Ablaufdatums zur Uhrzeit 0:00 Uhr zu beachten ist. Ein Vertrag mit Ablaufdatum (Anpassungsdatum) 31.12. würde insofern nicht angepasst, wenn der Stichtag 01.01. angegeben ist.

Eine Neuberechnung der Vetragsprämie wird nur erfolgen, wenn die AMS-Spartenberechnung nicht deaktiviert wurde, und zum Vertrag über “Rechnungswesen” keine abweichende “Kalkulation” angegeben wurde.
Unter Sonstiges im Vertrag darf also weder “Spartenberechnung aus” noch “Steuer aus Brutto” aktiviert sein:

Damit auch Verträge mit einer mehrjährigen Laufzeit jährlich angepasst werden, auch Verträge mit defekten Zeiträumen zum Beginn, wird die Indexanpassung ggf. auch vorgenommen, ohne das Ablaufdatum hochzusetzen. Das “Anpassungsdatum” zu Indizierung können Sie unter “Sonstiges” im Vertrag erkennen:

Sollte die Vorbelegung der neuen Indexwerte erst nach der Ausführung der AMS-Verlängerung vorgenommen worden sein, kann die Überspielung der neuen Werte, einschl. Neuberechnung der Verträge, ggf. wie folgt nachgeholt werden:

  1. Legen Sie eine Freie Selektion zu den betreffenden Verträgen an und führen Sie sie aus.

  2. Laden Sie das Rücksetzungsskript zur Index-Neuberechnung hier herunter.

  3. Haken Sie zunächst nur einen oder ein paar wenige Verträge im Listenergebnis der Freien Selektion an, um die Einspielung zu prüfen. Führen die Neuberechnung auf alle Verträge erst aus, wenn das Ergebnis für die Probe passt. In jedem Fall entfernen Sie aber bitte den Haken, wenn für bestimmte Verträge keine Neuindizierung erfolgen soll.

  4. Rufen Sie aus der Liste "Support-Skript ausführen" auf, und wählen Sie die vorher gespeicherte Datei zur Einspielung aus. Die erfolgreiche Einspielung wird bestätigt.

  5. Die Indexwerte können nun übertragen werden, wenn
    A. Sie "Systemverwaltung, Geplante Aufgaben" aufrufen, und zur Aufgabe Vertragsverlängerung "Jetzt ausführen" aufrufen, oder
    B. der nächste Verlängerungslauf über den AMS-Dienst oder bei Programmstart ausgeführt wird.

ACHTUNG!! Sofern sich die Indizierung auf eine prozentuale Änderung von Versicherungssumme oder Prämie bezieht (Hausrat / Haftpflicht), würde die Ausführung über das Skript, die Veträge doppelt “hochsetzen”, sollte bei Vetragsverlängerung doch schon neu berechnet worden sein.
EINE AKTUELLE DATENSICHERUNG MUSS VORHANDEN SEIN, BEVOR INDEXLÄUFE ÜBER DAS AMS-SRKIPT NACHTRÄGLICH AUSGEFÜHRT WERDEN.


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