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Info |
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Für Personenversicherungen und Kapitalanlagen ist regelmäßig die Zahlung von Abschlussprovisonen (AP) vereinbart. Die Berechnung dieser Ansprüche kann in den jeweiligen Gesellschaftsdaten über “AP-Formeln” angegeben werden, sodass bei Vertragsanlage oder bei Neuberechnung, der Anspruch und die Bewertungssummen im Vertrag eingetragen werden. Lediglich die Bezugsgrößen müssen im Vertrag angegeben sein. Auch wenn Mitarbeiter Verträge anlegen, die keinen Zugriff auf Provisionsdaten haben, diese Daten also per Zugriffsrecht-Einschränkung ausgeblendet sind, werden über die Formeln AP-Ansprüche fällig gestellt werden können. Weiterführende Informationen zu den AP Formeln finden Sie im folgenden Artikel: AP-Formeln |
AP Ansprüche
Ein AP-Anspruch ist ein Erinnerungsposten für eine zukünftig zu erhaltende, einmalig zu zahlende Provision (Abschlussprovision, Dynamikprovision).
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