Hier finden Sie alle wichtigen Information zu den Provisionen, wie z.B. die Auskunft über die Jahrescourtage des Vertrags, die letzte Fälligkeit und ggf. der AP Betrag mit dem entsprechenden Datum.
Für Personenversicherungen und Kapitalanlagen ist regelmäßig die Zahlung von Abschlussprovisonen (AP) vereinbart. Die Berechnung dieser Ansprüche kann in den jeweiligen Gesellschaftsdaten über “AP-Formeln” angegeben werden, sodass bei Vertragsanlage oder bei Neuberechnung, der Anspruch und die Bewertungssummen im Vertrag eingetragen werden. Lediglich die Bezugsgrößen müssen im Vertrag angegeben sein. Auch wenn Mitarbeiter Verträge anlegen, die keinen Zugriff auf Provisionsdaten haben, diese Daten also per Zugriffsrecht-Einschränkung ausgeblendet sind, werden über die Formeln AP-Ansprüche fällig gestellt werden können.
Weiterführende Informationen zu den AP Formeln finden Sie im folgenden Artikel: AP-Formeln
AP Ansprüche
Ein AP-Anspruch ist ein Erinnerungsposten für eine zukünftig zu erhaltende, einmalig zu zahlende Provision (Abschlussprovision, Dynamikprovision).
Die folgenden Informationen werden zum AP-Anspruch hinterlegt
Fällig: Geben Sie hier das Datum ein, zu dem die Zahlung der Provision erwartet wird. Das hier eingegebene Datum erscheint in der Provisionskontrolle als Datum der Fälligkeit, wenn dort Abschlussprovisionen (AP) oder Dynamikprovisionen (DY) gebucht werden.
Grund: Platz für zusätzliche Informationen zum AP-Anspruch.
Bewertungssumme: Dieser Wert wird als Referenzwert in der Provisionskontrolle angezeigt und dort nach der Buchung in den entsprechenden Buchungssatz übernommen. Der AP-Betrag wird nicht automatisch aus der Bewertungssumme berechnet!
AP-Betrag: Geben Sie hier den Betrag ein, der erwartet wird. Bei Buchung der Provision in der Provisionskontrolle kann der Betrag noch verändert werden - ist die Höhe des Provisionsanspruchs also unbekannt, kann hier auch ein symbolischer "Erinnerungswert" eingegeben werden.
Als Dynamik buchen: Wenn diese Option angekreuzt ist, dann erscheint der eingegebene AP-Anspruch in der Provisionskontrolle nicht bei der Selektion der Abschlussprovisionen (AP), sondern bei der Selektion von Dynamikprovisionen (DY).
Noch Fragen? Ist etwas unklar geblieben?
Sollten Sie noch weitere Fragen zu diesem Thema haben, die in diesem Artikel nicht behandelt oder erklärt wurden, wenden Sie sich gerne über unser Kundenportal an unseren Support.