Versionen im Vergleich

Schlüssel

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Hinweis

Es wurden Ergänzungen zum Lastschriftverfahren eingeführt. Ab sofort wird eine Basislastschrift nicht mehr selbständig ausgeführt, wenn zum Einzugskonto kein Lastschriftverfahren (Basis- oder Firmenlastschriften sind möglich) angegeben ist. 

Das Lastschriftverfahren zum Einzugskonto kann sowohl im Kunden im Reiter “Allgemein” angegeben werden, als auch eine abweichende Angabe im Vertrag im Reiter “Sonstiges” hinterlegt werden, wenn gewünscht. Bei Erstellung einer Abrechnung zum Vertrag wird das dort gewählte Lastschriftverfahren für die Abrechnung übernommen. Ist im Vertrag das Lastschriftverfahren gewählt, wird dieses übernommen, ist im Vertrag keine Auswahl getroffen gilt die Auswahl im Kunden.

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Ein vom Kunden erteiltes SEPA-Einzugsmandat kann sowohl für das Kundenkonto (Reiter “Allgemein”), als auch pro Vertrag (Reiter “Sonstiges”) angegeben werden. Das Vertrags-Mandat wird dabei vorrangig verwendet. Grundsätzlich wird nun auch das "Lastschriftverfahren" zum jeweiligen Einzugs-Mandant differenziert angegeben (Basis- oder Firmenlastschrift). Die Information zum Verfahren wird bei Rechnungsstellung in die Abrechnung übertragen.

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Erstellung der EZV Datei aus den offenen Posten

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  1. Sofern es keine Abrechnung gibt, zu der das Lastschriftverfahren leer ist, können Sie den Einzug wie gewohnt mit der ersten Option ausführen, sodass selbständig eine Datei für Basis- und eine für Firmenlastschriften ausgeführt wird.

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  2. Sofern es Firmen-, Basislastschriften und leere Felder zur Lastschriftart gibt, führen Sie zunächst nur Firmenlastschriften aus und danach über Option 4 die Basislastschriften, die dann auch für Abrechnungen ohne Info zum Lastschriftverfahren ausgeführt wird.

  3. Sofern es nur Basislastschriften und Abrechnungen gibt, zu denen das Lastschriftverfahren leer ist, führen Sie den Einzug direkt über Option 4 aus.

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