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Info |
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Über die manuelle Teilzahlungsverarbeitung wird nur eine Lösung für die ratierliche AP-Zahlung angeboten sein, wenn die komplette AP ratierlich gezahlt wird, und damit im Vertrag ein Haftungsmodell mit 0 Monaten Haftung angegeben werden kann. Wird ein Teil des AP-Betrages mit Haftung zu Beginn des Vertrages gezahlt, muss der ratierliche Anteil über "AP-Ansprüche" im Vertrag fällig gestellt werden. Das ist aber auch sonst zur einfacheren Verarbeitung und termingerechten Fälligstellung aller Raten zu empfehlen. Bei der Teilzahlungsverarbeitung kann lediglich beim Buchen der 1. Rate die 2. zur Fälligkeit des kompletten Restbetrages terminiert werden. |
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