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Laufende Abschlussprovisionen (LAP)

Laufende Abschlussprovisionen (LAP)

Inhaltsverzeichnis:


Ausganssituation

In der Versicherungsbranche werden Abschlussprovisionen (AP) oft ratierlich, also in regelmäßigen Teilzahlungen, ausgezahlt. Üblicherweise unterliegen diese Raten keiner Stornohaftung oder Stornoreserve. Damit diese Fälligkeiten korrekt im AMS verarbeitet werden, gibt es zwei unterschiedliche Ansätze, abhängig davon, ob nur ein Teil der AP ratierlich gezahlt wird oder ob die gesamte AP in Raten erfolgt.

Lösung

Um die ratierlichen Abschlussprovisionen ordnungsgemäß zu buchen, können zwei Methoden angewendet werden:

  1. Teilweise ratierliche AP-Zahlung: Das Vertrags-Haftungsmodell bleibt erhalten, und Raten ohne Haftung werden über „Rechnungswesen, AP-Ansprüche“ im Vertrag angelegt.

  2. Komplett ratierliche AP-Zahlung: Es wird ein Haftungsmodell mit 0 Monaten Haftung definiert, sodass alle Buchungen ohne Haftung verarbeitet werden.

Zudem wird zu Beginn die Anlage neuer AP Ansprüche beschrieben.

Vorgehen

AP Ansprüche hinterlegen

Aus dem Vertrag heraus gibt es die Möglichkeit, AP-Ansprüche zu hinterlegen. Gehen Sie dazu auf den lokalen Reiter “Rechnungswesen → AP-Ansprüche”.

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Wird die AP einmalig zum Vertragsbeginn ausgezahlt, reicht es diese im Feld AP im allgemeinen Vertragsteil zu hinterlegen oder über die AP-Formeln an der Gesellschaft berechnen zu lassen.  

Die AP Buchung wird in voller Höhe als Buchungsvorschlag zum Vertragsbeginn erscheinen.

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Wird die AP zu einem anderen Zeitpunkt als zum Vertragsbeginn fällig, kann dies in den AP Ansprüchen hinterlegt werden. Die hinterlegten Ansprüche sind im Allgemeinen Vertragsteil nicht direkt sichtbar. 

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Wird die AP ratierlich ausgezahlt, können die ratierlichen Ansprüche entweder einzeln über die Neuanlage hinterlegt werden, aber es ist sinnvoll den AP Assistenten dafür zu nutzen. 

Beispiel für jährliche Auszahlungsweise in 5 Raten (5x12 = 60 Monate)  

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Dynamik

Unter dieser Rubrik erscheinen die folgenden Einträge in der Provisionskontrolle: Alle am Vertrag eingegebenen AP-Ansprüche zu Verträgen, die als "Dynamik" markiert sind, und die noch nicht gebucht wurden. Diese Einträge erscheinen mit Typ "DY_VR".

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Für alle Verträge, in denen Dynamik aktiviert ist (z.B. bei LVR-Verträgen im Kästchen "Dynamik" in den Vertragsdaten "Teil 1", erscheint für jedes Jahr im Selektionszeitraum, für das noch keine Dynamik gebucht wurde, ein Buchungsvorschlag . Der vorgeschlagene Provisionsbetrag ist immer 0, da  AMS die Provisionsformeln der Versicherer in diesem Bereich nicht nachbilden kann - er muss aus der Abrechnung des Versicherers eingegeben werden. Diese Einträge erscheinen mit Typ "DY". Wurde für den Vertrag ein Dynamik-AP-Anspruch für den gleichen Tag eingegeben, hat dieser Vorrang. 

1. Teilweise ratierliche AP-Zahlung

Das Vertrags-Haftungsmodell muss weiterhin bestehen bleiben. Die Ratenfälligkeiten werden im Vertrag unter „Rechnungswesen, AP-Ansprüche“ manuell eingetragen.

Beispielhaft für eine jährliche Auszahlung über 5 Jahre:

Werte zu den Eingabefeldern des AP-Assistenten zur Anlage ratierlicher AP-Fälligkeiten:

Bewertungssumme:

Es muss die Gesamtbewertung für alle ratierlich zu zahlenden Teilbeträge angegeben werden.

Buchungsbetrag:

Gesamthöhe aller Raten

Provisions-Zahlweise

In welchem Turnus werden die Raten gezahlt

Beginn

Datum zur Fälligkeit der 1. Rate

Auszahlungszeitraum 

Anzahl der Monate, über die Raten gezahlt werden, unabhängig von der angegebenen Zahlweise.
60 Monate werden also zur Zahlweise ggf. selbständig auf 5 Jahres-, 10 Halbjahres- und 20 Vierteljahresraten “übersetzt”.

 Vorbelegung zur Stornoreserve

Alle ratierlichen AP-Beträge werden grundsätzlich ohne Haftung verarbeitet. Insofern wird üblicherweise auch keine Stornoreserve einbehalten. Wird in Ausnahmefällen Stornoreserve einbehalten, kann das zu den Raten, ggf. auch nur für VM-Beteiligungen, aktiviert werden.

Standardmäßig wird keine Stornoreserve einbehalten. In Ausnahmefällen kann sie jedoch aktiviert werden.

 

2. Komplett ratierliche AP-Zahlung

Ein Haftungsmodell mit 0 Monaten Haftung muss erstellt werden (falls es noch nicht vorhanden ist) und kann über die „Systemverwaltung, Stornohaftungsmodelle“ angelegt werden.

Falls bereits AP-Buchungen existieren, muss das Haftungsmodell in den Verträgen manuell angepasst und die Abfrage zur Änderung bestehender Buchungen bestätigt werden. Zudem ist das Modell mit 0 Monaten Haftung in den AP-Formeln zu hinterlegen.

Wenn Haftungen für bestehende AP-Buchungen gemäß den unten genannten Filterbedingungen nicht berücksichtigt werden sollen, kann das Haftungsmodell über „Organisation, Wechsel – Stornohaftungsmodelle VU hinterlegen“ oder gegebenenfalls „Stornohaftungsmodelle VM hinterlegen“ übertragen werden. In diesem Fall werden alle bestehenden Buchungen ohne Rückfrage automatisch neu berechnet, sodass sie anschließend ohne Haftung bestehen. Eine Vertragshistorie wird dabei nicht angelegt.

Teilzahlungsraten werden ohne Stornoreserve gebucht. Falls zur Gesellschaft oder zum Vermittlerkonto Stornoreservesätze existieren, ist sicherzustellen, dass diese für die Teilzahlungen nicht angewendet werden.

Wenn Abschlussprovisionen ratierlich ausgezahlt werden, ist in der Regel weder eine Stornohaftung noch eine Stornoreserve für die jeweilige Rate zu berücksichtigen. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, diese LAP-Fälligkeiten im AMS zu verarbeiten.

Teilzahlungs-Ratenbeträge sind ohne Stornoreserve zu buchen, insbesondere wenn zur Gesellschaft, dem Vermittlerkonto oder zu Untervermittler-Anteilen Stornoreservesätze angegeben sind und zur Teilzahlung keine Reserve einbehalten werden darf. Diese Einstellung gilt dann automatisch für alle weiteren Raten, die als Teilzahlungen auf den Betrag der gebildeten Provisionsdifferenz gebucht werden, und kann dort nicht mehr geändert werden.

Über die manuelle Teilzahlungsverarbeitung wird nur eine Lösung für die ratierliche AP-Zahlung angeboten sein, wenn die komplette AP ratierlich gezahlt wird, und damit im Vertrag ein Haftungsmodell mit 0 Monaten Haftung angegeben werden kann.

Wird ein Teil des AP-Betrages mit Haftung zu Beginn des Vertrages gezahlt, muss der ratierliche Anteil über "AP-Ansprüche" im Vertrag fällig gestellt werden. Das ist aber auch sonst zur einfacheren Verarbeitung und termingerechten Fälligstellung aller Raten zu empfehlen.

Bei der Teilzahlungsverarbeitung kann lediglich beim Buchen der 1. Rate die 2. zur Fälligkeit des kompletten Restbetrages terminiert werden.

Beispielhaft eine Vertragsbuchung.

Im Beispiel war der AP-Betrag auf 2.000,- € fällig gestellt. Zur fehlenden AP bleibt also ein Betrag von 1.600,-€ zum Fälligkeitsdatum 01.03.2023 in der Fälligkeitsliste erhalten, auf den weitere Teilzahlungen gebucht werden können.


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