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Wenn Abschlussprovisionen ratierlich ausgezahlt werden, ist üblicherweise auch zur jeweiligen Rate keine Stornohaftung und Stornoreserve zu berücksichtigen. Es gibt folgende Möglichkeiten diese LAP-Fälligkeiten im AMS zu verarbeiten: 

1. Wenn nur ein Teil der AP ratierlich gezahlt wird, oder bspw. Dynamiken grundsätzlich nicht in Raten, muss das Vertrags-Haftungsmodell für diese Buchungen im Vertrag erhalten bleiben.
Um dann Raten ohne Haftung buchen zu können, legen Sie bitte im Vertrag über "Rechnungswesen, AP-Ansprüche" ensprechende Ratenfälligkeiten an.

Beispielhaft für eine jährliche Auszahlung über 5 Jahre:

Werte zu den Eingabefeldern des AP-Assistenten zur Anlage ratierlicher AP-Fälligkeiten:

Bewertungssumme:

Es muss die Gesamtbewertung für alle ratierlich zu zahlenden Teilbeträge angegeben werden.

Buchungsbetrag:

Gesamthöhe aller Raten

Provisions-Zahlweise

In welchem Turnus werden die Raten gezahlt

Beginn

Datum zur Fälligkeit der 1. Rate

Auszahlungszeitraum 

Anzahl der Monate, über die Raten gezahlt werden, unabhängig von der angegebenen Zahlweise.
60 Monate werden also zur Zahlweise ggf. selbständig auf 5 Jahres-, 10 Halbjahres- und 20 Vierteljahresraten “übersetzt”.

 Vorbelegung zur Stornoreserve

Alle ratierlichen AP-Beträge werden grundsätzlich ohne Haftung verarbeitet. Insofern wird üblicherweise auch keine Stornoreserve einbehalten. Soll oder wird in Ausnahmefällen Stornoreserve einbehalten, kann das zu den Raten, ggf. auch nur für VM-Beteiligungen, aktiviert werden.

2. Wenn alle AP-Ansprüche ratierlich gezahlt werden, und ggf. auf die Anlage der AP-Ansprüche verzichtet werden soll, also auf den kompletten AP-Betrag jeweils Teilzahlungen gebucht werden sollen,

muss ein Haftungsmodell mit 0 Monaten Haftung angeben werden. Falls es nicht bereits existiert, kann das Modell über Systemverwaltung, Stornohaftungsmodelle angelegt werden.

Sofern das Modell danach noch in bestehende Verträge übergeben werden muss, gilt es folgendes zu beachten:

Wenn bereits bestehende AP-Buchungen zu den Verträgen, zu denen Haftungen nicht geändert werden dürfen, existieren
passen Sie das Haftungsmodell zu VU und ggf. VM in den Verträgen bitte manuell an. Bestätigen Sie die Abfrage, ob bestehende Buchungen geändert werden sollen, entsprechend:

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Geben Sie das Modell zu 0 Monaten Haftung ggf. auch in den AP-Formeln zu den betreffenden Tarifen des Versicherers direkt an.

Wenn Haftungen zu bestehenden AP-Buchungen nicht zu berücksichtigen sind (gem. Filterbedingungen unten),
kann das Haftungsmodell über "Organisation, Wechsel – Stornohaftungsmodelle VU hinterlegen", ggf. auch "Stornohaftungsmodelle VM hinterlegen", übertragen werden. Bestehende Buchungen werden dann ohne Rückfrage immer neu berechnet, sodass danach alle Buchungen ohne Haftung bestehen. Es wird keine Vertragshistorie angelegt.

Buchen Sie die Teilzahlungs-Ratenbeträge ohne Stornoreserve ein, was dann zu beachten ist, wenn zur Gesellschaft / dem Vermittlerkonto und/oder zu Untervermittler-Anteilen Stornoreservesätze angegeben sind und zur Teilzahlung keine Reserve einbehalten werden darf. Diese Einstellung zum Buchen von Stornoreserve gilt dann selbständig für alle weiteren Raten, die als Teilzahlungen auf den Betrag der gebildeteten Provisionsdifferenz gebucht werden und lässt sich dort nicht mehr ändern.

Im Beispiel war der AP-Betrag auf 2.000,- € fällig gestellt. Zur fehlenden AP bleibt also ein Betrag von 1.600,-€ zum Fälligkeitsdatum 01.03.2023 in der Fälligkeitsliste erhalten, auf den weitere Teilzahlungen gebucht werden können.

Info

Über die manuelle Teilzahlungsverarbeitung wird nur eine Lösung für die ratierliche AP-Zahlung angeboten sein, wenn die komplette AP ratierlich gezahlt wird, und damit im Vertrag ein Haftungsmodell mit 0 Monaten Haftung angegeben werden kann.

Wird ein Teil des AP-Betrages mit Haftung zu Beginn des Vertrages gezahlt, muss der ratierliche Anteil über "AP-Ansprüche" im Vertrag fällig gestellt werden. Das ist aber auch sonst zur einfacheren Verarbeitung und termingerechten Fälligstellung aller Raten zu empfehlen.

Bei der Teilzahlungsverarbeitung kann lediglich beim Buchen der 1. Rate die 2. zur Fälligkeit des kompletten Restbetrages terminiert werden.

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