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Wenn Abschlussprovisionen ratierlich ausgezahlt werden, ist üblicherweise auch zur jeweiligen Rate keine Stornohaftung und Stornoreserve zu berücksichtigen. Es gibt folgende Möglichkeiten diese LAP-Fälligkeiten im AMS zu verarbeiten: 

1. Wenn nur ein Teil der AP ratierlich gezahlt wird, oder bspw. Dynamiken grundsätzlich nicht in Raten, muss das Vertrags-Haftungsmodell für diese Buchungen im Vertrag erhalten bleiben.
Um dann Raten ohne Haftung buchen zu können, legen Sie

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bitte im Vertrag über "Rechnungswesen, AP-Ansprüche" ensprechende Ratenfälligkeiten an.

Beispielhaft für eine jährliche Auszahlung über 5 Jahre:

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Werte zu den Eingabefeldern des AP-Assistenten zur Anlage ratierlicher AP-Fälligkeiten:

Bewertungssumme:

Es muss die Gesamtbewertung für alle ratierlich zu zahlenden Teilbeträge angegeben werden.

Buchungsbetrag:

Gesamthöhe aller Raten

Provisions-Zahlweise

In welchem Turnus werden die Raten gezahlt

Beginn

Datum zur Fälligkeit der 1. Rate

Auszahlungszeitraum 

Anzahl der Monate, über die Raten gezahlt werden, unabhängig von der angegebenen Zahlweise.
60 Monate werden also zur Zahlweise ggf. selbständig auf 5 Jahres-, 10 Halbjahres- und 20 Vierteljahresraten “übersetzt”.

 Vorbelegung zur Stornoreserve

Alle ratierlichen AP-Beträge werden grundsätzlich ohne Haftung verarbeitet. Insofern wird üblicherweise auch keine Stornoreserve einbehalten. Soll oder wird in Ausnahmefällen Stornoreserve einbehalten, kann das zu den Raten, ggf. auch nur für VM-Beteiligungen, aktiviert werden.

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