Wenn Abschlussprovisionen ratierlich ausgezahlt werden, ist üblicherweise auch zur jeweiligen Rate keine Stornohaftung und Stornoreserve zu berücksichtigen. Es gibt folgende Möglichkeiten diese LAP-Fälligkeiten im AMS zu verarbeiten:
1. Wenn nur ein Teil der AP ratierlich gezahlt wird, oder bspw. Dynamiken grundsätzlich nicht in Raten, muss das Vertrags-Haftungsmodell für diese Buchungen im Vertrag erhalten bleiben.
Um dann Raten ohne Haftung buchen zu können, legen Sie
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bitte im Vertrag über "Rechnungswesen, AP-Ansprüche" ensprechende Ratenfälligkeiten an.
Beispielhaft für eine jährliche Auszahlung über 5 Jahre:
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Werte zu den Eingabefeldern des AP-Assistenten zur Anlage ratierlicher AP-Fälligkeiten:
Bewertungssumme: | Es muss die Gesamtbewertung für alle ratierlich zu zahlenden Teilbeträge angegeben werden. |
Buchungsbetrag: | Gesamthöhe aller Raten |
Provisions-Zahlweise | In welchem Turnus werden die Raten gezahlt |
Beginn | Datum zur Fälligkeit der 1. Rate |
Auszahlungszeitraum | Anzahl der Monate, über die Raten gezahlt werden, unabhängig von der angegebenen Zahlweise. |
Vorbelegung zur Stornoreserve | Alle ratierlichen AP-Beträge werden grundsätzlich ohne Haftung verarbeitet. Insofern wird üblicherweise auch keine Stornoreserve einbehalten. Soll oder wird in Ausnahmefällen Stornoreserve einbehalten, kann das zu den Raten, ggf. auch nur für VM-Beteiligungen, aktiviert werden. |
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