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Für Personenversicherungen und Kaptialanlagen ist regelmäßig die Zahlung von Abschlussprovisonen (AP) vereinbart. Die Berechnung dieser Ansprüche kann in den jeweiligen Gesellschaftsdaten über “AP-Formeln” angegeben werden, sodass bei Vertragsanlage oder bei Neuberechnung, der Anspruch und die Bezugsgrößen zu Bewertungssummen selbständig im Vertrag eingetragen werden. Auch wenn Mitarbeiter Verträge anlegen, die keinen Zugriff auf Provisionsdaten haben, diese Daten also per Zugriffsrechte Zugriffsrecht-Einschränkung ausgeblendet sind, können damit mit den Formeln dennoch selbständig AP-Ansprüche fällig gestellt werden.

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