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Für Personenversicherungen und Kaptialanlagen ist regelmäßig die Zahlung von Abschlussprovisonen (AP) vereinbart. Die Berechnung dieser Ansprüche kann in den jeweiligen Gesellschaftsdaten über “AP-Formeln” angegeben werden, sodass bei Vertragsanlage oder bei Neuberechnung, der Anspruch und die Bezugsgrößen zu Bewertungssummen selbständig im Vertrag eingetragen werden. Auch wenn Mitarbeiter Verträge anlegen, die keinen Zugriff auf Provisionsdaten haben, diese Daten also per Zugriffsrecht-Einschränkung ausgeblendet sind, können mit den Formeln dennoch selbständig AP-Ansprüche fällig gestellt werden.

Falls solche Verträge nur ausnahmsweise vermittelt werden, können diese Fälligstellungen aber auch jederzeit manuell im Vertrag angegeben werden, vorausgesetzt MItarbeiter sind berechtigt dazu, und dort auch Fälligkeiten zu “Laufenden AP-Zahlungen” eingestellt werden.

Grundlagen zur Anlage von AP-Formeln können Sie gerne dieser Beschreibung entnehmen.

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