Wie kann ich Mahnläufe zurücksetzen?
Ausgangssituation
Sie möchten bereits gedruckte Mahnungen erneut versenden.
Lösung
Für einzelne Kunden können bereits erstellte Zahlungserinnerungen jederzeit aus dem Postbestand erneut gedruckt werden.
Vorgehen
Wenn ein gesamter Mahnlauf zurückgesetzt werden soll, um ihn danach nochmal neu auszuführen, ist das nur über ein Support-Skript möglich. Das Skript muss aus dem Ergebnis einer Freien Selektion mit Quelle und Ausgabe "Abrechnungen", auf dort angehakte Abrechnungen, ausgeführt werden.
Hier können Skript und eine Vorbelegungsdatei zur Anlage von 2 Freien Selektionen für diesen Zweck herunterladen werden. Extrahieren Sie die Datei auf Ihrem Rechner und spielen Sie die Freien Selektionen über "Datenaustausch, Vorbelegungen", oder mit alter AMS-Fenstersteuerung über "Datei, Importieren – Vorbelegungen" ein.
Führen Sie die Selektion für einen Mahnlauf aus, der heute ausgeführt wurde, oder die, mit der Sie ein beliebiges anders Datum vorher angegeben können:
Ausführung der Rücksetzung von Mahnläufen
Aus der nun angezeigten Liste werden Abrechnungen zum Mahndruck zurückgesetzt werden können, bis auf die zu Mahngebühren. Die Abrechnungen müssen dazu “angehakt” werden, bzw. Haken für Abrechnungen entfernt werden, die nicht zurückgesetzt werden sollen.
WICHTIG!
Da AMS im Standard auf "Sammelmahnungen" eingestellt ist, müssen alle Abrechnungen eines Kunden immer gleich behandelt werden.
Es sollte eine aktuelle Sicherung vorliegen.
Spielen Sie das Skript zur Rücksetzung des Mahnlaufs über "Support-Script ausführen" aus dem Selektionsmenü ein:
Bestätigen Sie die Meldung mit OK, wenn Sie sicher sind, dass die Rücksetzung ausgeführt werden soll.
ACHTUNG!
Das Skript wird auch ausgeführt, wenn Sie die Box über x schließen. Sofern Sie die Einspielung nach Abzeige der Meldung noch abbrechen möchten, ist das nur möglich, wenn AMS über den Windows-Task-Manager geschlossen wird.
Nach erfolgter Einspielung:
Der Mahnlauf kann nach dem Storno oder der Ausbuchung evtl. in der Liste verbleibender Abrechnungen zu Mahngebühren, über “Rechnungswesen, Offene Posten überwachen” ist das möglich, wiederholt werden.
Anmerkungen
Für Hilfestellungen buchen Sie bitte ggf. gerne hier einen Termin zu RW-Fragen.
Beim Zurücksetzen wird folgendermaßen vorgegangen:
Für eine 1. Mahnung
Der Status wird auf "Rechnung" geändert und das Mahndatum entfernt.Für eine 2. Mahnung
Der Status wird auf "1. Mahnung" geändert und das Datum zur 1. Mahnung gem. Karenzeinstellung zurückdatiert.Für eine 3. Mahnung
Der Status wird auf "2. Mahnung" geändert und das Datum für die 2. Mahnung gem. Karenzeinstellung zurückdatiert.Für Rechnungen zu Gebühren für Rücklastschriften
Das Rechnungs-Druckdatum wird entfernt.Für Rechnungen zu Mahngebühren
Diese Abrechnungen können NICHT zurückgesetzt werden und müssen vor der Wiederholung des Mahndrucks storniert/ausgebucht werden.Der Postbestand zu den Mahnungen wird gelöscht.
Noch Fragen? Ist etwas unklar geblieben?
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