Für Personenversicherungen und Kaptialanlagen ist regelmäßig die Zahlung von Abschlussprovisonen (AP) vereinbart. Die Berechnung dieser Ansprüche kann in den jeweiligen Gesellschaftsdaten über “AP-Formeln” angegeben werden, sodass bei Vertragsanlage oder bei Neuberechnung, der Anspruch und die Bezugsgrößen zu Bewertungssummen selbständig im Vertrag eingetragen werden. Lediglich die Bezugsgrößen müssen im Vertrag angegeben sein. Auch wenn Mitarbeiter Verträge anlegen, die keinen Zugriff auf Provisionsdaten haben, diese Daten also per Zugriffsrechte Zugriffsrecht-Einschränkung ausgeblendet sind, können damit selbständig werden über die Formeln AP-Ansprüche fällig gestellt werden können.
Falls solche Verträge nur ausnahmsweise vermittelt werden, können diese Fälligstellungen aber auch jederzeit manuell im Vertrag angegeben werden, vorausgesetzt MItarbeiter sind berechtigt dazu, und dort . Dort können dann auch Fälligkeiten zu “Laufenden AP-Zahlungen” eingestellt werden.
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