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Eine Änderung der Vertragsnummer führt dazu, dass Zuordnungen mit der neuen Vertragsnummer auf Ihre Bestandsverträge (mit der alten Vertragsnummer) nicht mehr möglich sind. Dies betrifft z.B. Dokumentenimporte über BiPro sowie GDV-Importe. Im schlimmsten Fall kann das bei einem GDV-Import dazu führen, dass VIAS eine Vertrags-Neuanlage durchführt und somit Vertrags-Dubletten entstehen können.
Vorbereitungen
Die Gesellschaften bieten idR. hierzu eine Datei mit der alten und der neuen Vertragsnummer an. Diese wird meist im Maklerportal zum Download angeboten. Kontaktieren Sie hierzu bitte die Maklerbetreuung der entsprechenden Gesellschaft.
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Mit der ersten Option “Dateien im Ziel ersetzen” beantworten.
ACHTUNG!
Stellen Sie sicher, dass auf allen Arbeitsplätzen alle VIAS und Office Programme geschlossen sind und dass Sie eine aktuelle Datensicherung zur Hand haben.
Vorbereitungen für das Datenübernahmeprogramm V32W1073.exe
Starten Sie das Programm V32W1073.exe aus Ihrem C:\VIAS8_EXE Ordner.
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Schließen Sie alle VIAS Programme und alle Office Programme. Starten Sie das V32W1073.exe erneut.
Datenübernahme mit V32W1073.exe
Wählen Sie „Vertragsnummernwechsel“ aus und gehen Sie auf „Datenübernahme starten.
Nachdem der Import beendet ist, schließen Sie das Programm:
Wählen Sie die korrekte Importdatei aus.
Wenn sie nicht mit Bündelmasken arbeiten, wiederholen Sie Schritt 1 - 3, bis keine Datensätze mehr angepasst wurden. Die Anzahl der geänderten Daten der können Sie im Protokoll nachlesen. In diesem Beispiel wurden keine Daten mehr geändert:
Arbeiten Sie mit Bündelmasken, ist es notwendig, die Untersparten per Selektion und Anpassung zu aktualisieren. (s.u.)
Die Datenübernahme ist nun beendet, überprüfen Sie Stichprobenartig die Umsetzung der Verträge.
Selektion und Anpassung
Im folgenden Teil geht es um die Anpassung der Bündelverträge, die in den Bündelmasken (BM) in VIAS erfasst sind. Wenn die Untersparten Ihrer Bündelmasken über die gleiche Vertragsnummer verfügen, wie die Hauptsparte, können Sie fortfahren. Sollte dies nicht der Fall sein, führen Sie die Sektion “Selektion und Anpassung” NICHT aus.
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