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Artikel 15 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) garantiert allen Betroffenen ein Auskunftsrecht. Danach kann eine betroffene Person von dem für die Datenverarbeitung Verantwortlichen Auskunft darüber verlangen, welche Daten dort über Sie gespeichert sind bzw. verarbeitet werden.
VIAS stellt dafür das Programm v32w0047.exe

DSGVO-konforme Datenauskunft zu einem Partner

zur Verfügung. Damit das Programm von den Anwendern genutzt werden kann, muss in der Benutzerverwaltung die entsprechnde Berechtigung vergeben werden.

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