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Info |
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Mit der Anlage von Rechnungen wird das SEPA-Mandat zur Abrechnung übertragen. Sollte das Mandat erst nach der Erstellung der Abrechnung erteilt worden sein, auch, wenn die bestehende Abrechnung zur Zahlungsart von "manuell" auf “EZV” umgestellt wird. Wurde eine EZV-Rechnung erzeugt ohne das Datum und Mandatsreferenz zur Abrechnung angegeben war, kann die Rechnung nicht eingezogen werden. Über die Umstellung der Zahlungsart auf manuell und wieder zurück auf EZV (jeweils Speichern ist notwendig) kann die Information nachübertragen werden. Die Umstellung der Zahlungsart, aber ggf auch eine manuelle Eingabe der Mandatsinformationen ist über "Bearbeiten" aus einem Abrechnungsjournal, oder die Offene-Posten-Liste möglich: Auch Verwendungszweck-Informationen können über “Bearbeiten ggf. vor dem Einzug geändert werden. Natürlich ist das auch für im SEPA-Verfahren zu überweisende Gutschriften in gleicher Weise möglich.Verwendungszweck-Informationen für SEPA-Einzüge und Überweisungen (EZV) |
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