Seit 27. November 2020 akzeptiert die öffentliche Verwaltung des Bundes keine Papierrechnungen oder PDF-Rechnungen mehr.
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Ab dem 1. Januar 2025 dürfen, gemäß dem Wachstumschancengesetz, alle Rechnungen im B2B-Bereich nur noch als E-Rechnung ausgestellt werden. Mithilfe von E-Rechnungen kann gewährleistet werden, dass Rechnungsdaten elektronisch übermittelt, empfangen und weiterverarbeitet werden können. Außerdem kann dank E-Rechnungen sichergestellt werden, dass die Daten medienbruchfrei weitergeleitet werden, d.h. ohne den Verlust von Daten durch einen Medienwechsel.
Gemäß der Norm EN 16931 wird ab sofort zwischen elektronischen, also E-Rechnungen, und sonstigen Rechnungen unterschieden.
Elektronische Rechnungen sind Rechnungen in einem strukturierten, maschinenlesbaren Format. Das heißt, sie enthalten XML-Daten, die automatisch verarbeitet werden können.
Achtung – eine gewöhnliche Rechnung, die du Sie als PDF per E-Mail verschickstverschicken, ist keine E-Rechnung.E-Rechnungen sind bereits verpflichtend, wenn Sie
Rechnungen an
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Baden-Württemberg
Bremen
Hamburg
Saarland
Mecklenburg-Vorpommern (seit 1.4.2023)
In diesen Ländern ist die E-Rechnung noch nicht Pflicht:
Bayern
Berlin
Brandenburg
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Thüringen
In diesen Ländern wird die E-Rechnung bald Pflicht:
Rheinland-Pfalz (ab 1.1.2024)
Hessen (ab 17.4.2024)
Einen einfachen Konverter von PDF in X-Rechnung gibt es leider nicht. Das liegt daran, dass eine X-Rechnung maschinenlesbare, strukturierte Daten enthält, die in der herkömmlichen PDF-Rechnung nicht enthalten sind.
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den Bund
Bereits seit dem 27. November 2020 akzeptiert die öffentliche Verwaltung des Bundes keine Papierrechnungen oder PDF-Rechnungen mehr. Bei Rechnungen an den Bund über 1000 € ist also das Format XRechnung oder ZUGFeRd-Rechnung bereits Pflicht.
Für eine automatisierte Prozessgestaltung ist der Versand und der Empfang von E‑Rechnungen über das europäische Netzwerk Peppol die beste Voraussetzung. Der Bund empfängt bereits heute E‑Rechnungen über diesen Übertragungsweg.
Um X-Rechnungen zu aktivieren (ab Version 5.0.0.67110) begeben Sie sich auf die Kundenmaske. Hier muss zwingend eine Leitweg-ID eingegeben werden. Woher bekomme ich eine Leitweg-ID? Wenn Sie einen Auftrag durch eine öffentliche Stelle erhalten, wird Ihnen die Leitweg-ID mitgeteilt werden. Falls dies nicht automatisch der Fall ist, fragen Sie direkt beim Auftraggeber nach, an welcher Leitweg-ID die X-Rechnung adressiert werden soll.
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Im nächsten Schritt wird dann im Feld “elektr. Rechnung” XRechnung ausgewählt. Dieses Feld finden Sie unter dem Feld “Leitweg-ID”.
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Danach können, wie gewohnt, die Rechnungen gebucht und gedruckt werden. Unter dem Button Vertrag / Postbestand sehen Sie dann Ihre XRechnung im XML-Format zur weiteren Bearbeitung.
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Zeitplan
Ab dem 1. Januar 2025 gilt die Pflicht zur E-Rechnung in allen B2B-Bereichen.
Bis zum 1. Januar 2027 gilt jedoch eine Übergangszeit (siehe unten), in der zwar die Möglichkeit vorliegen muss, E-Rechnungen auszustellen, die herkömmlichen Methoden jedoch noch zulässig sind.
Übergangsregelungen
Für von Anfang 2025 bis Ende 2026 ausgeführte B2B-Umsätze dürfen weiterhin Papierrechnungen übermittelt werden. Auch elektronische Rechnungen, die nicht dem neuen Format entsprechen, bleiben in diesem Zeitraum zulässig, allerdings ist hierfür (wie bisher) die Zustimmung des Rechnungsempfängers erforderlich.
Bis Ende 2027 gilt dies ebenfalls, allerdings mit dem Zusatz, dass der Rechnungssteller einen Vorjahresumsatz (Gesamtumsatz nach § 19 Abs. 3 UStG) von max. 800.000 EUR hat.
Optionen zur Generierung von E-Rechnungen
Um eine E-Rechnung zu erstellen, haben Sie momentan einige Möglichkeiten.
Das System “XRechnung” wurde auf Basis der Europäischen Norm EN 16931 entwickelt, und wird in ams.5 wie folgt eingesetzt: Wie erzeuge ich eine XRechnung?
Darüber hinaus gibt es das System “ZUGFeRD”, dieses ist allerdings nicht mit ams.5 integriert.
Weiterführende Informationen
Weitere Informationen zur Umsetzung und Einführung der E-Rechnung finden Sie in folgenden Quellen:
https://www.e-rechnung-bund.de/e-rechnung/was-ist-eine-e-rechnung/
https://www.e-rechnung-bund.de/e-rechnung/merksatze-zur-erechnung/
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