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Inhaltsverzeichnis:


Was ist die IDW PS 880?

IDW PS 880 steht für

IDWInstitut der Wirtschaftsprüfer

PSPrüfungsstandard

880 - laufende Nummer

Es ist also die Numer 880 der Prüfungsstandards des Instituts der Wirtschaftsprüfer, und bezeichnet eine Zertifizierung von Software.

Mit dieser Zertifizierung wird bestätigt, dass die geprüfte Software den Anforderungen für die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung entspricht.

Mein Softwareanbieter ist zertifiziert - na und?

IDW PS 880 Badge mit Jahr.png

ams.5 in der Release Version 5.0 vom 8. Juli 2024 ist vom Wirtschaftsprüferunternehmen Falk IT Audit & Consulting GmbH auf Ordnungsgemäßigkeit und Sicherheit im Rahmen der IDW PS 880 geprüft worden, und hat die Prüfung erfolgreich bestanden!

Damit wurde bestätigt, dass ams.5 in der Release Version 5.0 den Anforderungen der GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form) entspricht.

Welche Voraussetzungen hat assfinet erfüllt?

Die Prüfung wurde anhand folgender Kriterien durchgeführt:

  • Gesetzliche Vorschriften des Handels- und Steuerrechts (§§ 238 ff. HGB, SS 140 ff. AO), IDW-Prüfungsstandard „Die Prüfung von Softwareprodukten“ (IDW PS 880, Stand 11. März
    2010),

  • IDW-Stellungnahme zur Rechnungslegung „Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung bei Einsatz
    von Informationstechnologie“ (IDW RS FAIT 1, Stand 24. September 2002) sowie

  • das Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen über die Grundsätze zur ordnungsmäßigen
    Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer
    Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) vom 28. November 2019.

Ferner wurden die folgenden Themenbereiche geprüft:

  • Vollständigkeit, Aktualität und Aussagefähigkeit der Verfahrensdokumentation

  • Softwareentwicklungsverfahren einschließlich Softwarewartung, Test und Freigabe,

  • Angemessenheit der für das Aufgabengebiet der Softwareprodukte notwendigen Programmfunktionen sowie

  • Sachgerechte programmtechnische Umsetzung der als angemessen beurteilten Programmfunktionen (Funktionsprüfung)

Damit hat ams.5 Version 5.0 also erfüllt, dass “die in der Dokumentation erläuterten Anwendungsvorschriften eingehalten und sachgerecht angewendet werden, die Programme in zeitlich und sachlich richtigem Zusammenhang eingesetzt werden, die im organisatorischen Umfeld des Programmsystems geltenden handels- und steuerrechtlichen Vorschriften eingehalten werden und das interne Kontrollsystem beim Anwender eine zuverlässige und sichere Anwendung der Software gewährleistet.”

Um transparent zu bleiben, wollen wir Ihnen natürlich auch unsere Schwachstelle nicht vorenthalten. Nicht erfüllt wurde allerdings lediglich der Punkt “Die Anforderungen an angemessene Eingabekontrollen sind im Wesentlichen erfüllt. Nicht für alle Felder werden Format- und Zulässigkeitsprüfungen sowie Kombinations- und Grenzwertprüfungen durchgeführt.” Das bedeutet, dass wir Ihnen als Nutzer bei zu vielen Feldern die Freiheit lassen, die Informationen einzutragen, die Sie an dieser Stelle benötigen.

Anmerkungen

  • Bei jeder Prüfung einer Software verbleibt ein Restrisiko, das darauf zurückzuführen ist, wie der Endnutzer das Produkt verwendet.

  • Die Prüfung erstreckt sich nicht auf Folgeversionen.

Weiterführende Informationen


Noch Fragen? Ist etwas unklar geblieben?

Sollten Sie noch weitere Fragen zu diesem Thema haben, die in diesem Artikel nicht behandelt oder erklärt wurden, wenden Sie sich gerne über unser Kundenportal an unseren Support.

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