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Wenn eine Maklerinkasso-Rechnung vom Kunden direkt an das Versicherungsunternehmen gezahlt wurde, wird dieser Störfall zum eigentlich vorgesehen Geldfluss, gem. der Mitteilung des Versicherers, "gelöst" werden müssen. Grundsätzlich muss dabei beachtet werden, dass der Kunde die Prämie gezahlt hat, diese also zum Vertrag gebucht bleiben muss.

Es wird in der folgenden Beschreibung davon ausgegangen, dass der Vertrag im "Maklerinkasso" bleiben soll, also keine Umstellung auf "Zentralinkasso" erfolgt.

\uD83D\uDCD8 Verarbeitungsfälle gem. Mitteilung des Versicherungsunternehmens

1. Der Versicherer kann den Zahlungseingang nicht verbuchen, und reicht die Kundenzahlung per Überweisung an den Makler weiter.
Der Zahlungseingang des Versicherers kann auf die Kundenrechnung gebucht werden, sodass Prämie minus Courtage mit der nächsten Abrechnung (ggf. auch mit Beteiligten)  abgerechnet werden kann.

2. Der Versicherer bucht die Zahlung auf das Vertragskonto und überweist die Courtage zum Prämieneingang (nur für Verträge ohne Beteiligungsverhältnis denkbar).
Buchen Sie über "Rechnungswesen, Offene Posten überwachen" die Rechnung zunächst über "Direktzahlung VN an VU" zum Zahlungseingang aus.

Es erfolgt damit die folgende Verbuchung zur Prämienrechnung:

  • Der Rechnungsbetrag wird gegen das gewählte Konto ausgeglichen, sodass Prämie und Courtage zur Abrechnung freigegeben sind.

  • Gleichzeitig wird gegen das gewählte Konto eine Sonderzahlung in Höhe der Prämie angelegt, mit der der Prämienbetrag ausgeglichen wird. Das gewählte Zahlungs-Interimskonto wird also immer direkt ausgeglichen.

Rechnen Sie nun Prämie, Courtage und Prämien-Verrechnungsbuchung mit dem Versicherer ab:

Drucken Sie den Beleg zur Direktzahlungs-Einzelabrechnung aus und buchen Sie die Zahlung der Courtage, die Sie vom Versicherer erhalten haben, auf diese Abrechnung ein:

3. Der Versicherer bittet darum, die Courtage bei der nächsten Abrechnung einzubehalten, und die Prämie, auch für ggf. beteiligte Versicherer, zu "verrechnen".

Gehen Sie wie unter 2. beschrieben vor, um die Direktzahlung in der OP-Liste zu buchen. Auf  eine Einzelabrechnung kann dann aber verzichtet werden.

Würde es sich um eine Rechnung mit einem Beteiligungsverhältnis handeln, und der Kunde hat die Komplettprämie an die Führende überwiesen, stellt sich das für beispielhaft zwei Gesellschaften auf der nächsten Abrechnung wie folgt dar:



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