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Ausgangssituation

Sie wollen bereits gezahlte Rechnungen stornieren.

Lösung

Unter “Systemverwaltung-<Einstellungen->Erweitert” ist dies problemlos möglich.

Vorgehen

Im Standard wird der Stornierungsauftrag mit dem Hinweis, dass schon eine Zahlungsbuchung existiert, verweigert. Das ist auch dann so, wenn vorher die Zahlungsbuchung storniert wurde. Sie könnten in einem solchen Fall eine Gutschrift zur Prämienerhebung anlegen, um ein Storno auf diesem Weg auszuführen.

Falls wegen der ggf. einfacheren Verarbeitung ein Storno ausnahmsweise ausgeführt werden soll, gibt es dafür die folgende Möglichkeit.

  1. Rufen Sie "Systemverwaltung, Einstellungen" auf, oder mit "alter" ams-Fenstersteuerung "Datei, Einstellungen". Gehen Sie nun zu  "Erweitert" und wählen Sie hier die Option "Systemeinstellungen".

  2. Legen Sie den folgenden Schlüssel neu an:

  3. Nehmen Sie nun die gewünschte Stornoverarbeitung vor. Um zu verhindern das eine zusätzliche Gutschrift für den Kunden-Zahlbetrag anlegt wird, können Sie ggf. vorher die Zahlung stornieren.

ACHTUNG! Mit Zahlungsstorno wird ggf. auch der Banksaldo geändert, sodass bei der nächsten Fibu-Übergabe eine evtl. abgestimmtes Bankkonto nur dann noch stimmen wird, wenn Sie die Zahlung in gleicher Weise auf eine neue Abrechnung einbuchen.

  1. Rufen Sie nun erneut die Systemeinstellungen auf, öffnen Sie den Einstellungsschlüssel "STORNO_TROTZ_ZAHLUNG" aus dem Ordner INKASSO / KUNDENABRECHNUNGEN, und ändern Sie den Wert auf "NEIN". Die Möglichkeit gezahlte Kundenrechnungen zu stornieren ist damit wieder gesperrt.

Wir empfehlen die grundsätzliche Freigabe zum Storno von gezahlten Abrechnungen NICHT. Das sollte nur ausnahmsweise und temporär freigeschaltet werden, also nach der Verarbeitung wieder "gesperrt" werden. Mit Freigabe können ALLE Kundenabrechnungen, unabhängig davon wie lange Rechnungsstellung und Zahlung zurückliegen, storniert werden.
Für die Zahlung wird dann eine nicht vertragsbezogene zusätzliche Gutschrift für den Kunden angelegt, die mit einer Neuberechnung verrechnet, oder zurück überwiesen werden kann.

Weiterführende Informationen

Hilfreiche Artikel zum Maklerinkasso finden Sie hier:

Wie kann ich Mahnkarenzen und Mahnstopps definieren?

Wie kann ich Mahnläufe zurücksetzen?


Noch Fragen? Ist etwas unklar geblieben?

Sollten Sie noch weitere Fragen zu diesem Thema haben, die in diesem Artikel nicht behandelt oder erklärt wurden, wenden Sie sich gerne über unser Kundenportal an unseren Support.

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