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Willkommen im Bereich Vermittlerabrechnung. Hier finden Sie alle Inhalte zum Thema Abrechnung zwischen Makler und Untervermittlern.

Im AMS werden grundsätzlich drei Abrechnungsmodelle angeboten, zu denen im AMS vor Einrichtung der Provisions-Abgabesätze eine grundsätzliche Entscheidung getroffen werden muss.

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  1. Vertrag-Prozent-Modell

Das Modell ist  zunächst  als Standard  vorbelegt. Einzige Bezugsgröße für Vermittlercourtagen, ist in diesem Modell die Maklercourtage, auf die ein Prozentsatz angegeben werden kann. Wenn die Maklercourtage mit 25 % der Nettoprämie berechnet  ist, und zu einem Vermittler 50 % angegeben werden, erhält er also im Prinzip 12,50 % der Nettoprämie. So würde dass auch in im Standard-Druck zur Vermittlerabrechnung dargestellt. 

Provisionsteilungen können ggf. im jeweiligen Vertrag manuell eingestellt werden. Der im Vertrag zum Zeitpunkt der Gesellschafts-Courtage Buchung eingetragene Satz schreibt die Vermittler-Abgabebuchung fest.  Provisionsänderungen sind nur möglich, wenn alle Courtagen zum alten gebucht sind und nur wenn die Sätze im Vertrag geändert werden. Dazu werden über "Organisation, Wechsel" Gruppenänderungen ausgeführt werden können. 

Vorgesetztenverhältnisse mit Zuweisung von Overhead-Courtage sind nicht vorgesehen, auch nicht die vertragsbezogene Zuweisung von Bonusprovisionen ist nicht möglich. Eine Zeitraumabhängige (stichtagsbezogene) "Deckelung" von Provisionszahlungen zum einzelnen Vertrag ist nicht möglich.

Der eher geringe Einrichtungsaufwand sowie eine flexible Handhabung, die es ermöglicht zu jedem einzelnen Vertrag Abweichungen anzugeben,  sind Vorteile. 

  1. Produkt-Provisionssatz-Modell

Mit diesem Modell können beliebige Bezugsgrößen für Vermittler-Courtagesätze zu Provisionsarten beschrieben werden.

Es sind Vorgesetzten-Verhältnisse mit Zuweisung von Overhead-Courtage genauso möglich, wie die Zuweisung von Bonusprovisionen und jederzeit "Stufenwechsel" zu einem Stichtag. Hier ist dann also nicht notwendig vor der Zuweisung einer neuen "Provisionsstufe" vorher alle Courtagen gebucht zu haben, die noch mit altem Satz abgerechnet werden sollen. Eine Deckelung kann zu FP-Zahlungen im jeweiligen Abrechnungsmodell gem. Vertrags-Laufzeit angegeben werden.  

Der Einrichtungsaufwand ist relativ hoch, wobei in der Folge nur wenig Aufwand für Änderungen notwendig ist.

Im Vertrag wird nur festgelegt welcher prozentuale Anteil für die weitere Verteilungslogik für welchen Vermittler berücksichtigt werden soll.

Es werden alle Untervermittler eingetragen, in den Provisionsdefinitionen wird pro Vermittler bzw. dessen Stufe festlegt welcher Anteil der Courtage an ihn weitergegeben werden soll und den übrigen Anteil aus dieser Verteilungslogik behält der Makler "automatisch" ein.

Die Definitionen des Provisionssatzes werden, wie der Name besagt, pro Produkt festgelegt.

Die Produktverwaltung kann unter Organisation aufgerufen werden.

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Damit nicht für jedes Produkt eine eigene Logik angelegt werden muss, können unterschiedliche Abrechnungsmodelle angelegt werden, und dann pro Produkt ein Abrechnungsmodell ausgewählt werden. Die Abrechnungsmodelle können auch direkt über die Produktverwaltung aufgerufen werden:

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Welches Abrechnungsmodell in einem Produkt hinterlegt ist, kann über den Doppelklick auf ein Produkt eingesehen werden. Auch aus dem Vertrag des Kunden kann in das zugehörige Produkt und von dort die zugeordnete Abrechnungslogik gesprungen werden. Durch Klick auf das Abrechnungsmodell kann auch so aus dem Produkt direkt in das zugehörige Abrechnungsmodell gesprungen werden, ohne erst die Liste der Abrechnungsmodelle aufzurufen.

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Im Abrechnungsmodell (geöffnet über die Liste oder aus dem Produkt) wird die Bezugsgröße zur Berechnung der Courtage für den Untervermittler definiert.

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Die auszuwählenden Bezugsgrößen werden wiederum im Bereich “Courtagbezugsgrößen verwalten", der über die Systemverwaltung aufgerufen werden kann, verwaltet.

In den Courtage-Bezugsgrößen wird auch die Provisionsart und Sparte festgelegt (optional wenn eingeschränkt werden soll) für die diese Bezugsgröße zur Auswahl im Abrechnungsmodell stehen soll.

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Im Abrechnungsmodell werden die Provisionsdefinitionen festgelegt, die definieren welche Regeln bei der Verteilung der Provision angewendet werden sollen.

Diese werden aus dem Abrechnungsmodell über den Button Provisionen aufgerufen:

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Die Definitionen werden hier für die unterschiedlichen Provisionsarten vorgenommen.

AP = Abschlussprovision (gezahlt nach Vertragsabschluss)

FP = Folgeprovision (gezahlt meist jährlich)

Außerdem wird u.a. der Satz definiert und für welche Stufe von Untervermittlern die Definition gelten soll.

Der Satz gibt in an wie viel an den jeweiligen Vermittler weitergeben wird. Die Differenz behält der Makler selbst ein. Ob es sich beim Satz um einen Prozent- oder Promillewert handelt, wird ebenfalls definiert. Um die Detail einzusehen, mit Doppelklick die Definition öffnen.

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Nach öffnen mit Doppelklick wird folgendes gezeigt:

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Jeder Stufe, die im Abrechnungsmodell gepflegt wird, gehören verschiedene Vermittler an. Die Stufen geben inhaltlich Karrierestufen der einzelnen Vermittler an, die je nach Stufe unterschiedlich viel Provision erhalten. Wenn ein Vermittler aufsteigt muss er nur einer neuen Stufe zugeordnet werden, die die Provisionsdefinitionen auf Basis der angegeben Stufen berechnen.

Welcher Stufe ein Vermittler zugeordnet ist kann über Start/ Vermittler eingesehen werden.

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Über Doppelklick können die Details zum Vermittler eingesehen werden. Über die Vermittlerstufe kommt man zur Verwaltung der Vermittlerstufe.

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Außerdem wird in der Provisionsdefinition die sogenannte Formel zur Provision Maximierung hinterlegt. In dieser Formel wird definiert, welche Provision maximal an den Untervermittler ausgezahlt wird, um keinesfalls mehr als 100% auszuzuzahlen, was in diesem Provisionsmodell theoretisch möglich wäre.

Die Formeln zur Provision Maximierung können über die Systemverwaltung aufgerufen werden:

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Auch in der Provision Maximierung wird die Provisionsart festgelegt für die diese auswählbar sein soll:

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Die Vermittlerprovision kann aus dem Vertrag über Rechnungswesen "Provisionsanspruch buchen" gebucht werden, wenn die Buchung nicht wie erwartet funktioniert, dann Vermittler und Vermittlerstufen prüfen.

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Das Provisionsreferenzdatum legt fest, welche Provisionsvereinbarung für die Abrechnung von Vermittlerprovisionen im Produkt-Provisionssatz-Modell oder Produkt-Einheiten-Modell zugrunde gelegt werden soll. Ist das Datum leer, wird immer die aktuelle Provisionsvereinbarung benutzt (das heißt, Änderungen von Provisionssätzen und Vermittlerhierarchien wirken sich auch auf Provisionen aus alten Verträgen aus). Ist das Datum eingetragen, wird der entsprechende Gültigkeitsstand von Provisionssätzen und Vermittlerhierarchien verwendet (Änderungen wirken sich demnach nicht automatisch auf alte Verträge aus).

Am Vertrag müssen standardmäßig 100% der Anteile verteilt sein.

  1. Produkt-Einheiten-Modell

Im Prinzip wie unter 2., es wird aber kein Provisionssatz, sondern "Einheiten-Schlüssel" pro Bezugsgröße, also bspw. zu gebuchter Bewertungssumme bzw. Nettoprämie etc. festgelegt werden müssen. Über Stufen können dann "Preise" pro Einheit festgelegt werden. 

Beispiel:

Es wird festgelegt dass für 1000,- € BW-Summe eine Einheit zugeordnet werden soll:

Es wird die Stufe 1 mit  20,- € pro Einheit und Stufe 2 mit 22,- € festgelegt.

Ein Vermittler der Stufe 1 erhält also im Prinzip 20 Promille, und 22 Promille ein Vermittler, der der Stufe 2 zugeordnet ist. Ist Vermittler 2 Vorgesetzter von Vermittler 1 erhält er selbständig 2 Promille Overhead, auf das Geschäft von Vermittler 1.    

Der Einrichtungsaufwand ist relativ hoch, wobei in der Folge nur wenig Aufwand für Änderungen notwendig ist.

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