Abweichende Untervermittler-Courtagen für FP des 1. Jahres der Vertragslaufzeit

Grundsätzliches

Im AMS werden 3 Provisionsmodelle zur Hinterlegung von Vermittler-Provisionssätze angeboten, die zu Beginn der Einrichtung unter "Systemverwaltung, Einstellungen – Rechnungswesen" gewählt werden können. Vorbelegt ist zunächst das "Vertrag-Prozent-Modell".

Eine Umstellung des Modells muss detailliert vorbereitet werden. Das ist im Besonderen dann so, wenn schon Sätze und Buchungen angelegt sind. Die Umstellung darf also zu bestehenden Einrichtungen nie unvorbereitet ausgeführt werden. Sprechen Sie uns ggf. an, wenn eine Umstellung des Vermittler-Abrechnungsmodells ins Auge gefasst werden soll. Durchaus komplex zur Einrichtung, dann aber sehr "Leistungsstark", ist das "Produkt-Provisionssatz-Modell".

Im vorbelegten Modell können Courtagesätze für AP, APZV und FP auf die Maklercourtage (Provisionsbetrag), und für Honorare auf das Nettohonorar festgelegt werden. Eine abweichende Bezugsgrößen-Definition ist nicht vorgesehen, wobei im Abrechnungsdruck der Satz auf die gebuchte Nettoprämie für FP's, und  auf die Bewertungssumme (Monatsprämie für Krankenversicherungen) für AP's umgerechnet wird. Dort wäre aber auch auf den Ausweis der Maklercourtage und den Satz zu dieser Bezugsgröße umstellbar. Sprechen Sie uns ggf. gerne an.

Definierte Sätze werden in den jeweiligen Vertrag übernommen, wenn ein Vermittler zum Vertrag angegeben wird. Bei Vertrags-Neuanlage werden Vermittler, die in den Kundendaten angegeben sind, selbständig in den Vertrag übergeben. Jeder Courtagesatz kann zum einzelnen Vertrag manuell geändert werden. Eine Zuordnung von über 100 % der Maklercourtage ist nicht möglich.

Pro Vertrag können ggf. bis zu 10 unterschiedliche Vermittler angegeben werden. Auch Vermittler, zu denen keine Courtage abzurechnen ist, können im Vertrag, bspw. zur Abbildung von Vertriebsstrukturen, angegeben werden.

Die weitere Beschreibung erfolgt hier zunächst zum AMS-Standard-Modell.

Im ersten Jahr der Vertragslaufzeit soll ein anderer Satz abgerechnet werden, als in Folgejahren. Wie geht das ?

Grundsätzlich wird beim Buchen der Courtagen der Satz aus den Vertragseinstellungen verwendet, der dort nicht zeitlich abgegrenzt werden kann. Im Zuge der Referenzbuchung muss also auf die korrekte Einstellung von Vermittlern und Sätzen dort geachtet werden. Wie Korrekturen vorzunehmen sind, wenn Buchungen mit Fehleinstellungen vorgenommen wurden, können Sie ggf. diesem Hilfeartikel entnehmen.

Wenn die abweichende FP-Courtagezahlung nur ausnahmsweise für einzelne Verträge vereinbart ist, könnte der Satz im Vertrag manuell angepasst werden. Nur für Buchungen im Maklerinkasso, kann der Vermittlersatz ggf. auch für Rechnungen, die den Zeitraum des 1. Jahres betreffen, manuell geändert werden.

Wenn die abweichenden FP-Sätze regelmäßig vereinbart sind, könnte die Courtage des 1. Jahres, mindestens im Zentralinkasso, als AP gebucht werden. Wie dann vorzugehen wäre, wird nun beispielhaft näher erläutert.

Nehmen wir an, dem Vermittler soll für den Abschluss von Haftpflicht-Verträgen zu den Courtagen, die den Zeitraum des 1. Jahres der Laufzeit betreffen, 70 % der Maklercourtage gezahlt werden, danach 50 %.

  1. In den Vermittlerdaten kann über "Provisionssätze" ein folgender Satz zur Vorbelegung in die Verträge angelegt werden.

    Hinweis:
    Zur Anlage der Courtagesätze kann eine Laufzeit zum Vertragsabschluss angegeben werden. Sofern also Verträge auch mehrjährig abgeschlossen werden könnten, und der Vermittler für Verträge ab 5 Jahren Laufzeit nicht 70, sondern 80 % zur AP erhalten soll, könnten 2 Sätze angelegt  werden (Laufzeit 0–4 und Laufzeit 5-99), die beim Einfügen gem. der Laufzeit über das Beginn- und Ablaufdatum des Vertrages selbständig zugeordnet werden. Der einmal hinterlegte Satz gilt dann zum Vertrag dauerhaft.

  2. Die Provision für das 1. Jahr muss nun als AP angegeben werden, und die Einstellung vorgenommen werden, dass FP-Courtagezahlung erst ab dem 2. Jahr erfolgen.

     

  3. Für ratierliche Zahlweisen, oder wenn zum Vertragsbeginn defekte Zeiträume abgegrenzt werden müssen, können ggf. über "Rechnungswesen, AP-Ansprüche" entsprechende AP-Fälligkeiten angelegt werden. Es wäre aber auch möglich, auf den Gesamt-AP-Betrag, der durch die Hinterlegung in der Vertragsmaske selbständig in der Fälligkeitsliste erscheint, entsprechende Teilzahlungen zu buchen.

     

  4. In der Provisionskontrolle erscheinen somit folgende Fälligkeiten zum Buchen der GS-Courtagen:

     

  5. Darstellung auf der Vermittlerabrechnung, sofern diese mit der Einrichtung zum AMS-Standard gedruckt wird:

 

Weitere Artikel zum Thema Rechnungswesen: