Vermittler-Courtagekorrekturen
Grundsätzliches zur Buchungsverarbeitung
Die Untervermittler-Provisionsabgaben werden im AMS jeweils direkt bei der Verarbeitung der Referenzbuchungen eingestellt. Dabei wird der Vermittler (VM) und der Provisionssatz verwendet, der im Vertrag unter "Vermittler" zur Provisionsart angegeben ist. Eine Courtageteilung auf bis zu 10 unterschiedliche Vermittler ist pro Vertrag möglich.
Es muss bei der Verarbeitung der Rechnungsstellungen im Maklerinkasso, für Honorarabrechnungen, sowie von Provisionsnoten im Direktinkasso auf eine korrekte Vertragseinstellung zu VM-Abgabesätzen geachtet werden. Fehleinstellungen müssen vor der Buchungsverarbeitung im Vertrag korrigiert werden, oder sind im Zuge der Verarbeitung von Einzelbuchungen anzupassen:
Maklerinkasso
Mögliche Korrektur zur Einzelbuchung, die dann aber für die nächste Fälligkeit nicht in den Vertrag zurückgeschrieben wird, und nur bei Abrechnung über das einfache “Vertrags-Prozent-Modell” zur Einstellung der Vermittlercourtagen möglich ist:
Direktinkasso (Provisionskontrolle)
Zu Provisionsbuchungen kann die Einstellung zur Abgabe nur über den Vertrag angepasst werden. Eine Änderung zur Einzelbuchung ist nicht vorgesehen. Nach Anpassung und Rückkehr in die Kontrollliste, kann die Liste direkt aktualisiert werden:
3. Honorarabrechnungen
Die angelegte Leistung kann aus der Liste mit Doppelklick oder "Auswahl" geöffnet werden, um Anpassungen vorzunehmen. Für Betreuungspauschalen muss die Korrektur der Provisionssätze ggf. im Vertrag vorgenommen werden, bevor die Buchungsverarbeitung ausgeführt wird.
Eine manuelle Anpassung im Zuge der Buchungsverarbeitung ist hier nicht vorgesehen.
Fehlerkorrekturen
Sollte sich erst nach der Buchungsverarbeitung herausstellen, dass falsche oder keine Vermittlercourtage gebucht wurde, kann das vertrags- oder leistungsbezogen nur korrigiert werden, wenn die Referenzbuchung
gelöscht wird
(Provisionsbuchungen, die noch nicht abgerechnet wurden und nicht gedruckte Prämienrechnungen),storniert wird
(gedruckte Prämienrechnungen und Leistungsabrechnungen generell. Die Leistung wird damit direkt wieder in der Honorar-Fälligkeitsliste erscheinen), odermit einer "Gegenbuchung" bzw. Abrechnung mit falschen VM-Anteilen "zurück" gebucht wird
(bereits gezahlte Abrechnungen und abgerechnete Provisionskontrollen mit Zahlungsbestätigung),
um die Referenzbuchung mit korrigierten VM-Einstellungen danach nochmal neu auszuführen.
Sofern weder gelöscht noch storniert werden soll bzw. kann, beachten Sie ggf. auch den Artikel zum Storno bereits gezahlter Abrechnungen im Maklerinkasso, also durch eine "Gegenbuchung" korrigiert werden soll, ist das Verfahren zu Maklerinkasso-Rechnungen prinzipiell in diesem Artikel beschrieben.
Auch weil gezahlte Abrechnungen zu Provisionskontrollen grundsätzlich nicht mehr stornierbar sind, wird diese Verarbeitung an der Stelle näher erläutert.
Behalten Sie zunächst die fehlerhaften Vermittlereinstellungen bei, oder stellen Sie sie wieder her.
Erstellen Sie eine Gegenbuchung. Im folgenden Beispiel wurden 65 % der Maklercourtage (FP) als Abgabe an den Vermittler gebucht, 50 % wären aber richtig gewesen. Die Referenzbuchung zur Gesellschaft wurde abgerechnet und der Zahlungseingang bestätigt.
Zur FP ist gem. Beispiel eine "Erstattung" (Prämienerstattung = DI-Kundengutschrift) mit dem falschen Satz von 65 % zu buchen.
Im Übrigen wäre für eine AP die Belastungsbuchung über die Art "Rückforderung" zu verarbeiten.
2. Passen Sie nun die VM-Einstellungen im Vertrag auf die korrekten Werte an, und buchen Sie neu (Art = Erhebung). Mit dem Beispiel wird dann auch direkt der Fälligkeitszeitraum korrigiert, der zur "Originalbuchung" fehlerhaft angegeben war:
3. Rufen Sie nun die Provisionskontrolle auf, und geben Sie diese Buchungen zur Abrechnung mit dem Vermittler frei, indem Sie die Buchungen abrechnen.
Ergebnis auf der nächsten Vermittlerabrechnung, mit der AMS-Standardeinrichtung zum Listendruck:
Wenn Vermittlerprovisionen zu sehr vielen Verträgen fehlerhaft ausgeführt wurden, ist ggf. eine Belegerstellung mit Selektion der Referenzbuchungen (Freie Selektion) sinnvoll, bzw. der einfachere Weg. Das Listenergebnis kann zur Weiterverarbeitung in eine Excel-Datei exportiert werden. Das Ergebnis des manull erstellten Korrektur-Belegs, kann dann in Summe im Vermittler-Kontoauszug als “manuelle Buchung” angelegt werden. Der Buchungsbeleg kann der Abrechnung beigefügt werden.
Diese Verarbeitung hat allerdings keinen Einfluss auf die AMS-Vertragsbuchungen, und damit auch nicht auf statische Werte. Zu diesen Verträgen würden also dann weiterhin die fehlerhaften Werte zur Vermittler-Provisionsabgabe ausgewiesen.
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