Vermittlerabrechnung (gesperrte Positionen)

Vermittlerprovisionen werden immer direkt bei der Anlage der Referenzbuchungen zum Kunden (Maklerinkasso, Honorarabrechnung), oder zur Gesellschaft (Buchungen zur Provisionskontrolle) angelegt. Abgerechnet werden können diese Buchungen allerdings erst, wenn die Referenzabrechnung des Vertragspartners im AMS zur Zahlung ausgebucht ist. Damit ist gewährleistet, dass eine Vermittler-Courtageabgabe zu Vertragsforderungen nicht als "Vorleistung" erbracht werden kann.

Zahlungsbuchungen können im Maklerinkasso und zu Honorarabrechnungen über "Rechnungswesen, Offene Posten überwachen" ausgeführt werden. Dort finden Sie zum Empfänger "Gesellschaft" ggf. auch Direktinkasso-Abrechnungen, bei denen im Zuge der Abrechnungsanlage kein Zahlungseingang des Versicherers bestätigt wurde.

Zahlungsbestätigung im Direktinkasso (Provisionskontrolle)

Optionen der Abrechnungs- und Zahlungsverarbeitung über "Rechnungswesen, Provisionskontrolle":

1. Die vereinfachte Abrechnung ist aktiv

Beim Verlassen der Provisionskontrolle  oder wenn die Gesellschaft gewechselt wird, erfolgt eine Meldung zur Abrechnungsanlage und Zahlungsverarbeitung der ausgeführten und angehakten Provisionsbuchungen. Eine Abrechnungsverarbeitung der GS-Notenbuchungen ohne Zahlungsbestätigung ist NICHT möglich. Die Zahlung wird immer zum aktuellen Tagesdatum auf das AMS-Finanzbuchhaltungs-Konto "Vereinfachte Abrechnung” ausgeführt:

2. Die vereinfachte Abrechnung ist nicht aktiv

Nachdem die Meldung zur Abrechnungs- und Zahlungsverarbeitung mit “Ja” bestätigt wird, erscheint nun eine Buchungsmaske. Hier wäre es möglich,

A) die Abrechnung auszuführen und direkt die Zahlung gegen ein AMS-Bankkonto zu buchen,

ODER

B) die Abrechnung auszuführen und den Zahlungseingang nicht zu bestätigen.

Diese unbezahlten Abrechnungen, finden Sie danach über "Rechnungswesen, Offene Posten überwachen".

Welche Einzelpositionen sind zur Abrechnung mit Vermittlern gesperrt ? Welche Zahlungskontrolle muss konkret erfolgen, um die Positionen zur Abrechnung freizugeben ?

Nach der Selektion zur Vermittlerabrechnung können Sie den Kontoauszug der Einzelbuchungen mit Doppelklick öffnen. Dort können Sie auswählen, dass nur die gesperrten Positionen angezeigt werden sollen. Die Liste der gesperrten Provisionen kann nun nach dem Feld "Geschäftsvorfallart" gruppiert werden:

Gem. Beispiel muss also für die FP-Buchungen, über "Rechnungswesen, Provisionskontrolle", der Kontoauszug der "VANDAL-A" geprüft werden. Wenn dort keine Buchungen zu finden sind, kann über "Rechnungswesen, Offene Posten überwachen" nach offenen Abrechnungen zu Provisionsnoten (Empfänger = “Gesellschaft”) selektiert werden, um den Zahlungseingang dort zu bestätigen.

Hier finden Sie dann auch unbezahlte Rechnungen zu Prämien und Beratungshonoraren (Empfänger = “Kunde”, oder, für Referenz-Prämienzahler im Maklerinkasso, “Kontakte”).

Sollte eine Position geperrt bleiben, obwohl die Referenzabrechnung gezahlt ist, muss die Buchungsposition manuell gesperrt worden sein. Diese Sperre können Sie aufheben, wenn Sie zur Position “Buchungsposition bearbeiten” aufrufen, den Haken vor “Sperrung mit folgenden Daten …” entfernen und speichern.

Gem. obigem Beispiel würde die Sperre aber am 16.12.2021 (Systemdatum des Computers) auch selbständig aufgehoben sein, sodass die Buchungsposition ab diesem Datum abgerechnet werden kann.