Betreuungsverträge

Zu den Verträgen der Sparte Betreuung:

  • wird 100% des Netto-Rechnungsbetrags direkt auf Erlöse gebucht

  • kann Umsatzsteuer gebucht werden

  • können zu beratende Eigen-Versicherungsverträge mit nettoisierten Prämien, sowie Angebots- und

Fremd-Verträge, zu denen der Kunde Honorarberatungen in Anspruch nimmt, verknüpft werden.

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Zur Anlage eines Betreuungsvertrages ist es notwendig die „Maklerfirma“ im AMS auch als Gesellschaft anzulegen.
Sofern unterschiedliche Betreuungskonzepte zu den Pauschalen vereinbar sind (Beispiel: Basis-, Komfort-, Premium-Betreuung), können zur Sparte BETREUUNG entsprechende Produkte angelegt werden. Eigendefinierte Sparten sind nicht möglich, bzw. dürfen für Betreuungspauschalen nicht verwendet werden.
Die Einrichtung einer Vertragsnummernvergabe bei Anlage eines Vertrages ist möglich.

Die Abrechnung von Betreuungsverträgen erfolgt über den Menüpunkt Rechnungswesen → Leistungen/Honorare abrechnen:

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Es kann dann die gewünschte Position oder alle markiert werden und über den Menüpunkt “Abrechnen” wird die Buchung angelegt und der Abrechnungsbeleg erstellt.

Der Rechnungsdruck kann entweder aus dem Betreuungsvertrag, Reiter Rechnungswesen und Menüpunkt Abrechnungsjournal erfolgen.

Ein Druck ist ebenfalls über den globalen Menüpunkt Rechnungswesen und dann “Rechnungen und Mahnungen drucken” oder in den offenen Posten möglich.

Für die Abrechnungsbelege von Betreuungsverträgen gibt es ein eigenständiges Formular mit dem Titel “Abrechnung v. Betreuungsverträgen” und der Briefart “RW_BETREUUNGSVERTRAG”.

Die Vorlage kann über Organisation-> Formularwesen, im Bereich der Standardbriefe aufgerufen werden. Es muss noch das Häkchen bei “Formulare für Rechnungswesen anzeigen” gesetzt werden.