bAV-Verträge: Laufzeit und Stornorisiko
Inhaltsverzeichnis:
Vertragsablauf und Endalter
Seit dem 01.01.2025 haben alle bAV-Verträge grundsätzlich eine Laufzeit bis zum nächsten 1. des auf den 67. Geburtstags der Versicherten Person folgenden Monats. Fällt der 67. Geburtstag auf einen Monatsersten, dann ist dies der Vertragsablauf.
In der Version 5.0 von ams.5 wird bei Neuanlagen von bAV-Verträgen in den Spartendaten standardmäßig das Endalter 67 vorbelegt. Bei der Vertragsberechnung wird dann der Vertragsablauf nach der o.g. Vorschrift berechnet. Voraussetzung dafür ist, dass die Versicherte Person mit Geburtstag erfasst ist.
Stornorisiko
Das Stornorisiko berechnet sich aus der Abschlussprovision und verringert sich über 5 Jahre monatlich um je 1/60, bis nach 5 Jahren kein Stornorisiko mehr verbleibt. Ab Version 5.0.75.440 wird im bAV-Spartenteil das Feld “Höhe des Stornorisikos per” dargestellt. Die Berechnung des Stornorisikos geschieht über die geplante Aufgabe “BAVStornorisikenBerechnen”. Diese berücksichtigt alle bAV-Verträge und rechnet das Stornorisiko nach o.g. Formel aus, das Datum der Berechnung wird informativ ergänzt.
Tipp
Richten Sie sich die geplante Aufgabe BAVStornorisikenBerechnen mit monatlicher Ausführung über den AMS-Dienst ein.
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