Was sind Betreuungsverträge?
Inhaltsverzeichnis:
Einleitung
Zu den Verträgen der Sparte Betreuung:
wird 100% des Netto-Rechnungsbetrags direkt auf Erlöse gebucht
kann Umsatzsteuer gebucht werden
können zu beratende Eigen-Versicherungsverträge mit nettoisierten Prämien, sowie Angebots- und Fremd-Verträge, zu denen der Kunde Honorarberatungen in Anspruch nimmt, verknüpft werden.
Anlage
Zur Anlage eines Betreuungsvertrages ist es notwendig, die „Maklerfirma“ im ams, auch als Gesellschaft anzulegen.
Sofern unterschiedliche Betreuungskonzepte zu den Pauschalen vereinbar sind (Beispiel: Basis-, Komfort-, Premium-Betreuung), können zur Sparte BETREUUNG entsprechende Produkte angelegt werden. Eigendefinierte Sparten sind nicht möglich, bzw. dürfen für Betreuungspauschalen nicht verwendet werden.
Die Einrichtung einer Vertragsnummernvergabe bei Anlage eines Vertrages ist möglich. Weitere Informationen finden Sie auch hier: Wie kann ich Vertragsnummern für Betreuungsverträge vergeben?
Die Abrechnung von Betreuungsverträgen erfolgt über den Menüpunkt “Rechnungswesen → Leistungen/Honorare abrechnen”:
Es kann dann die gewünschte Position (oder alle) markiert werden. Über den Menüpunkt “Abrechnen” wird die Buchung angelegt und der Abrechnungsbeleg erstellt.
Rechnungsdruck
Der Rechnungsdruck kann entweder aus dem Betreuungsvertrag heraus über den Reiter “Rechnungswesen → Abrechnungsjournal” erfolgen….
Ein Druck ist ebenfalls über den globalen Menüpunkt Rechnungswesen und dann “Rechnungen und Mahnungen drucken” oder in den offenen Posten möglich.
Für die Abrechnungsbelege von Betreuungsverträgen gibt es ein eigenständiges Formular mit dem Titel “Abrechnung v. Betreuungsverträgen” und der Briefart “RW_BETREUUNGSVERTRAG”.
Die Vorlage kann über “Organisation → Formularwesen”, im Bereich der Standardbriefe aufgerufen werden. Denken Sie daran, das Häkchen bei “Formulare für Rechnungswesen anzeigen” zu setzen!
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